Kann man nach einem Wohnungsbrand fristlos kündigen?

5 Antworten

Hallo, wir hatten anfang april einen wohnubgsbrand (kurzschluss ) die miete haben wir umgehend um 100% gemi dert, da unbewohnbar. Haben wir jetzt ein außerordentliches kündigungsrecht der wohnung?

Die Möglichkeit besteht:

Außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrages §§ 543, 569 BGB

Ale weiteren Infos dazu finden Sie hier: l http://www.mietrecht-hilfe.de/kuendigung/ausserordentliche-fristlose-kuendigung.html

MfG

Johnny

Hat Euch der VM neuen/vorübergehenden Wohnraum zur Verfügung gestellt bzw. trägt er die Kosten dafür?

Wenn ja ist aus meiner Sicht eine fristlose Kündigung nicht möglich.

Denn der VM hat Euch ja den Wohnraum nicht mutwillig entzogen.

Klar. Die Wohnung existiert ja nicht mehr. Was wollt ihr da für eine 3-monatige Kündigungsfrist wahren...? :-)

um auf der richtigen Seite zu sein ruf beim Mieterverein an. Die geben eine korrekte Antwort auf deine Frage.

na klar, niemand kann euch zwingen in der verrusten wohnung weiter zu wohnen.