Kann mal als Pflegekind neben der Schule normal arbeiten gehen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Warum antworten hier so viele Leute, die keine wirkliche Ahnung haben?

Deine Pflegeeltern bekommen Pflegegeld (also Leistungen nach SGB VIII) für dich, an diesen Kosten musst du dich beteiligen, sobald du eigenes Einkommen hast (§94 SGB VIII) und zwar mit bis zu 75%.

Dazu zählt auch ein Nebenjob!

Nächste Frage: WER hat die Vermögensvorsorge für dich? Denn derjenige darf auch über dein Konto verfügen, im "schlimmsten Fall" geben also deine leiblichen Eltern deinen Verdienst aus. 

Wenn er bereits volljährig ist bekommen die Pflegeeltern in den meisten Fällen kein Pflegegeld mehr.

@Caila

Woher nimmst du die Annahme, der Fragesteller ist volljährig?

Aus...

 Die Pflegeeltern erhalten ganz normal den Zuschuss vom Amt.

entnehme ich, das Pflegegeld gezahlt wird. Und dann wird er eben entsprechend SGB VIII, §93 und 94 herangezogen!

@passaufdichauf

Man muß sich nur mal die Fragen des FS durchlesen und ein wenig nachdenken, dann kommt man ganz simpel zu dem Schluß das er bereits volljährig ist.

@Caila

Genau! Man muss sich mal die Frage (!) des FS durchlesen, dann liest man, dass die Pflegeeltern durchaus Pflegegeld kassieren. Das ist auch vollkommen normal, wenn er (auch volljährig) noch zur Schule geht (Hilfe für junge Erwachsene). Daher ist die Antwort, dass er zu den Kosten herangezogen wird nach SGB VIII, absolut korrekt.

@passaufdichauf

Nur wenn er über eine gewisse Grenze hinaus verdient.

In dem Fall handelt es sich nicht direkt um mich. Zwar ist die Betroffene Person bereits volljährig, trotzdem erhalten die Pflegeeltern weiterhin den Zuschuss. Somit müssen dann anscheinend leider wirklich 75% des "Gehaltes" abgeben werden. Irgendwie ist diese Regel unsinnig, hier aber auch nicht weiter von Bedeutung.

Bedanke mich für die klare Antwort und ein schönes Osterfest wünsche ich Ihnen.

LG

@212Dennis212

Danke für das Sternchen und viel Glück ;-)

Deine Pflegeeltern werden, wie ganz normale und anständige Eltern, eine solche Erlaubnis selbstverständlich von den Noten, Wünschen, Verhalten und so fort abhängig machen. 

Es ist also nicht unsere Entscheidung oder die von einem Gesetz. Es ist die Entscheidung Deiner Pflegeeltern. Unter Umständen in Absprache mit dem zuständigen Fachmenschen vom Jugendamt. Gibt ja womöglich hier und da ein gemeinsames Gespräch. 

Natürlich kannst du das.   Dabei ist unrelevant ob du bei Pflegeeltern oder deinen leiblichen lebst.
Sprich mit deinen Pflegeeltern dann können sie dir vieleicht helfen, das passende für dein Alter zu finden.

Dabei ist unrelevant ob du bei Pflegeeltern oder deinen leiblichen lebst.

Das ist überhaupt nicht irrelevant, da ein Pflegekind große Teile seines eigenen Einkommen beim Jugendamt abgeben darf!

Des weiteren ist nicht irrelevant, wer die Vermögensvorsorge für den Fragesteller inne hat, denn derjenige darf über das Geld verfügen!

@passaufdichauf

Wenn er bereits erwachsen ist, hat er selbst die Vermögenssorge und nicht die Eltern ganz egal ob Pflege oder leibliche Eltern.

Davon ab kann selbst ein Pflegekind ein Sparbuch haben, worauf das Jugendamt auch kein Anspruch hat. 

Und mit 18 werden meist die finanzielle Unterstützung von seiten des Jugendamt eingestellt.

@Caila

Die Pflegeeltern erhalten ganz normal den Zuschuss vom Amt.

Aus dem Text des Fragestellers zu erlesen.

Das er volljährig ist, ist wiederum eine Annahme deinerseits, die hhier aus der Fragestellung nicht hervorgeht.

@passaufdichauf

Keine Annahme. Man muß sich nur mal die Fragen des FS durchlesen und ein wenig nachdenken, dann kommt man ganz simpel zu dem Schluß. 

Abgesehen davon will er sich sein Taschengeld aufbessern. Da geh ich nicht von einem 400 Euro Job aus.

Und falls er ein Sparbuch hat, gehört das Geld darauf auch ihm bzw den Pflegeeltern und nicht dem Amt.

@Caila

Antwortest du nur aus dem Bauch heraus?

Wenn er volljährig ist, gehört das Sparvermögen ihm und er muss sich uU an den Kosten der Maßnahme beteiligen.

Ist er nicht volljährig, gehört das Sparvermögen dem Inhaber der Vermögensvorsorge! Das ist nicht schwer!

@passaufdichauf

Ehm wieso muß ich mich bei dir eigentlich wiederholen? 

Er will sich sein Taschengeld aufbessern.  Das wird wohl kaum ein 400 Euro Job sein.  Heißt er kann das was er verdient auch behalten. 

An den Kosten muß er sich nur dann beteiligen wenn er über eine gewisse Grenze verdient.

Das Sparkonto gehört ihm oder den Pflegeeltern, außer jemand Anderes hat es eröffnet. 

@Caila

An den Kosten muß er sich nur dann beteiligen wenn er über eine gewisse Grenze verdient.

Quelle?

Es gibt keine "gewisse" Grenze im SGB VIII !

@passaufdichauf

75% werden von dem Verdienst abgezogen. außer bei Ferienjobs. 


Dauerpflegekinder haben nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsabgaben sowie bestimmten Vorsorgeversicherungen 75 Prozent ihres Einkommens an das Jugendamt abzuführen. 


Quelle: http://pflegekinderrecht.die-rechtsanwaelte.com/index.php/2014/10/17/anrechnung-des-einkommens-des-pflegekindes/

Und mich selbst , ich war Pflege und Heimkind. Mußte später sogar 250 € im Monat von meinem Bafög für die Unterkunft zahlen (und da war nur Unterkunft. (Essen, Reinigungsmittel , Kleidung etc war darin nicht enthalten))

Ja natürlich? Egal ob Pflegekind oder leibliches Kind... da machts kein Unterschied.

Liediglich bei dieser Hartz IV-Sache muss man bestimmte Richtlinien beachten.

Ansonsten aber kein Problem

Liediglich bei dieser Hartz IV-Sache muss man bestimmte Richtlinien beachten.

Dann werfe doch bitte auch mal einen Blick in das SGB VIII!

@passaufdichauf

Ja und? Ich verstand die Frage dahingehend das sich wegen des Status "Pflegekind" bezüglich eines Schülerjobs Sorgen gemacht wurde. Als Pflegekind kannst aber genauso einen Schülerjob ausüben wie ein leibliches Kind

@Rockige

Das könnte er als Kind mit "Hartz IV-Sache" auch, oder? Er muss halt (genauso wie ein Kind mit "Hartz IV-Sache") sein Einkommen angeben und wird eventuell zur Kasse gebeten!