Kann Elternteil ohne Sorgerecht ein Attest verlangen?

3 Antworten

natürlich hat er das recht auf ein attest. zudem krankheit kein
ausschluss für den umgang hat. wenn das kind also nicht akut bettlägerig
ist und nicht transportfähig, dann findet der umgang ganz normal statt.

also besorge ein attest auf dem der arzt drauf setzt dass
dein kind in keiner weise transportfähig ist und streng bettlägerig. geh
davon aus, dass dieses attest so niet und nagelfest ist, dass es nicht
gerichtlich angreifbar ist.

Warum hat er "natürlich" dieses Recht? Gibts dazu ein Gesetz, eine Festsetzung oder sonstiges, oder gehst du nur davon aus das es so ist? Es ist natürlich auch klar das ich ihn nicht wegen einem schnupfen oder ähnlichem Zuhause gelassen habe! 

@towyu

das ist völlig egal warum du ihn zuhause gelassen hast. der vater kann sich genauso gut um das kind kümmern und er darf verlangen das du eine bettlägerigkeitsbescheinigung bringst. da du das nicht zustande bringen wirst, hat das kind mitzugehen auf umgang. fertig.

es ist laufende rechtsprechung und er kann es gegen dich gerichtlich durchsetzen. also gib ihm das kind und lass die beiden ziehen. es ist nicht nachvollziehbar wo dein problem dabei ist.

@blumenkanne

Ich weiß von meinem Anwalt & von dem zuständigen Herrn im Landratsamt das ich als Mutter entscheiden kann wie 'krank' mein Kind ist und wann ich es Zuhause lasse. Fakt. Ich habe nicht um Belehrungen gebeten, sondern einfach um Antwort auf meine Frage, was ist daran nicht nachvollziehbar bitte? 

Wie alt ist der Kleine?

Es ist normal, dass kleine Kinder bis zu 12 mal im Jahr krank sind.

Erst ab dem 12. Mal spricht man von einer Infekthäufigkeit.

Da ist 2 mal in einem dreiviertel Jahr doch wirklich nichts.

Na ja, es ist ein beliebtes Mittel von Elternteilen, die den anderen Elternteil am liebsten von der Erde schubsen würden, dass das Kind zufällig immer an den Besuchstagen krank ist. Ich kann es daher kaum glauben, dass der Vater ein Attest verlangt, nur weil das Kind einmal krank ist. übrigens kann es auch beim Vater im Bett liegen.

@Dahika

@Dahika, Kann schon sein das dass andere Eltern so machen, du kennst allerdings die Situation nicht, von daher solltest du deine voreiligen Schlüsse bei dir behalten.  Er ist jetzt zum ersten mal am Umgangswochenende krank. Und der Vater ist eine sehr anstrengende Person die immer versucht einem eins reinzudrücken, sich auf der anderen Seite aber um nichts bemüht. Ich möchte mir das einfach nicht mehr gefallen lassen. Daher meine Frage ob ich das 'muss'. 

@towyu

Wie krank ist denn "krank".

Es spricht ja eigentlich nichts dagegen, wenn der Vater das kranke Kind nimmt. Das kann auch beim Vater krank sein, sofern da nicht gerade eine 2 stündige Zugfahrt zum Vater erfolgen muß.

Hier noch zwei wichtige Gesetze:

§ 1687a
Entscheidungsbefugnisse des nicht sorgeberechtigten Elternteils



Für jeden Elternteil, der nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist
und bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder
eines sonstigen Inhabers der Sorge oder auf Grund einer gerichtlichen
Entscheidung aufhält, gilt § 1687 Abs. 1 Satz 4 und 5 und Abs. 2 entsprechend.





§ 1687
Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben



(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht,
nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in
Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung
ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei
dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf
Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die
Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen
Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in
der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer
abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange
sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer
gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat
dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der
tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.


(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4
einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes
erforderlich ist.





@Menuett

Es geht nicht darum ob der kleine nun geht oder nicht. Es geht einzig um die Sache mit dem Attest, mit allen weiteren Belehrungen ist mir nicht geholfen. 

Der kleine ist jetzt 2 einhalb. 

@towyu

es ist völlig unerheblich wie alt das kind ist oder wie das sorgerecht erklärt ist. er wird sicher gemeinsames sorgerecht haben oder?

@blumenkanne

Ich hab schon in der Frage und der Überschrift beschrieben das er kein! Sorgerecht hat .....

 Frag doch den Kinderarzt mal. Ein Attest kostet Geld, ich denke das sollte dann auch der KV zahlen, wenn er Wert darauf legt.

Ich bin mir nicht sicher ob der Kinderarzt sowas weiß (?), aber ich werd aufjedenfall nachfragen. Danke für den Tipp (:

@towyu

Könnte mir vorstellen, dass so etwas öfter vorkommt.

Der Kinderarzt darf einem nicht sorgeberechtigtem Elternteil keine Auskunft geben.

@Menuett

Weiß der Kinderarzt das man alleinig Sorgeberechtigt ist? Ich kenne mich da nicht aus.