kann kinderzuschlag rückwirkend beantragt werden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

nein, das geht leider nicht.

Kinderzuschlag kann immer erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden.

Sollte allerdings vorher schon einmal Kinderzuschlag bezogen worden sein, und die Familienkasse hatte vergessen, die laufende Zahlung auch per Bescheid aufzuheben, so ist der Zeitraum ab der Zahlungseinstellung noch nicht reguliert worden und es könnte für diese Zeiten Kinderzuschlag beantragt werden.

Das wird schwierig werden für die Jahrgänge. Er muss es seinem Arbeitgeber melden, wenn ein Kind im Haus lebt, ich glaube das geht dann automatisch. Sicher bin ich nicht, ich bin bei der Behörde, da ist manches anders.

Siehe Antwort von zitteraal: Du hast das hier vielleicht mit Kindergeld verwechselt? Wobei auch das dann nicht korrekt wäre. ...