Kann Kartenzahlung verweigert werden?

4 Antworten

In einem Geschäft, wo mir die Kartenzahlung verwehrt wird, obwohl es ein funktionierendes Kartenlesegerät gibt, würde ich nie wieder was kaufen! Da ich weiß, wo ich mit welcher Karte bezahlen kann, habe ich meistens nur einen "Notvorrat" Bares dabei und könnte in den meisten Fällen den Betrag gar nicht auslegen und würde folglich nichts kaufen. Kann mir nicht vorstellen, dass einem Ladenbesitzer daran gelegen sein könnte, er will doch auch Geschäfte machen.

Das finde ich such. Mich interessiert ja nur ob das zulässig ist.

Anspruch darauf, dass man mit Karte zahlen könne, hat man als Kunde
nicht, man muss diese Bestimmung seitens des Verkäufers akzeptieren. Gesetzlich gesehen ist eine Zahlung grundsätzlich nur mit Bargeld möglich, also der Tausch von Ware oder Dienstleistung gegen echtes Bargeld.

Die Duldung der Bezahlung per EC- oder Kreditkarte ist nur eine freiwillige Sache des Geschäftes, es kann, muss aber nicht akzeptieren.

Natürlich

Wenn am Geschäft ausgewiesen ist, dass mit Karte gezahlt werden kann, kann der Betreiber die Kartenzahlung nicht willkürlich verweigern.

Es kann natürlich immer mal technische Probleme geben, dass Karten nicht gelesen werden können. In dem Fall kann der Händler auf Barzahlung bestehen.

Grundsätzlich kann der Händler aber entscheiden, ob er überhaupt Karten annehmen möchte. Die Karte ist als gesetzliches Zahlungsmittel nicht anerkannt, daher kann der Händler auf Barzahlung bestehen.