Kann Insolvenzverwalter Gutschrift der Stromabrechnung ein kassieren?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ja, kann einbehalten werden.

schon das p konto beantragt? wenn nicht ---- mach es gleich morgen.

wofür das P-Konto?

Bei ner Inso wird nix mehr gepfändet.

@Meinereiner67

es schützt vor einer pfändung.

deine info ist veraltet - ab januar ist das wieder möglich!

hallo pilgramsberg,

um diese frage zu beantworten, müsste man wissen, in welcher phase der inso sie sich befinden. im eröffneten verfahren fällt die gutschrift m. w. als neuvermögen der insolvenzmasse zu und ist demnach an den iv/th abzugeben, dabei ist es unerheblich wie dieses guthaben "angehäuft" wurde. in der wvp geht das guthaben an sie, weil sie nun auch wieder vermögen bilden dürfen, eine insolvenzmasse gibt es in der wvp nicht mehr.

hilfreich kann hier ein blick in die inso sein. vgl. §287 (2) InsO, §295 (1) 2. InsO.

aber wie schon geschrieben, schauen sie zunächst mal nach, in welchem abschnitt des verfahrens sie sich befinden.

beste grüße bogard

noch ein nachsatz: bei solchen fragen bitte nicht den einkommens- und vermögensbegriff aus sozialrecht und insolvenzrecht durcheinander bringen, das sind zwei verschiedene paar schuhe.

Moin,

darf NICHT eingezogen werden, wenn die Stromabschläge aus dem pfändungsfreien Einkommen gezahlt wurden.

Was wäre denn, wenn du nachzahlen müsstest? - zahlt das auch der Inso-Verwalter?

Sag dem Stromanbieter, dass er die Gutschrift mit künftigen zahlungen verrechnen soll und fertig.

Die Gutrschrift, auch wenn du die das auszahlen lässt, sind KEIN Einkommen.

Du hättest ja auch weniger Abschlag zahlen können und dann 15€ pro Monat in ne Spardose stecken können.

Du musst auch keine stromabrechnung o.ä. vorlegen.

Bei Steuerrückzahlungen sieht das anders aus, die gehen möglicherweise zur Inso-Masse.

Möglicherweise, weil es sein kann dass deine Pfändungsgrenze noch nicht erreicht wäre.

nach meinem derzeitigen Infostand liegt die Pfändungsfreigrenze für alleinstehende bei etwa 1030 € zusammen mit dem krankengeld beläuft sich dein einkommen für diesen Monat auf 928,15 € wenn da wirklich nichts mehr dabei kommt, kann sich die insolvenzverwalterin blödprüfen... ergebnis: nicht pfändbar...

aber du hast es schon goldrichtig gemacht. auch pfändungsfreies einkommen muss im rahmen des insolvenzverfahrens gemeldet werden

lg, anna

das darf er einbehalten

Bitte Sonne64 und Hansen 10 haltet doch den Schnabel, wenn ihr keine Ahnung habt! Hier werden nur Ratschläge und Meinungen gebraucht, die hilfreich sind aber kein Stuss!

@paulchen76

paule, das ist einfach falsch, was du hier sagst!