Kann Immobilienwert im Schenkungsvertrag angefochten werden

7 Antworten

Jeder kann ein Wertgutachten für ein Grundstück beauftragen. Nur welchen Sinn soll das haben? Verschenkte Immobilien gehören nicht zur Erbmasse. Zudem wird eine Immobilienschenkung dem Finanzamt angezeigt, das daraufhin die Schenkungssteuer berechnet. Wenn das Finanzamt, das ja ein Interesse an einer realistischen Schätzung hat, den Wert akzeptiert hat, ist das Geld für ein neues Gutachten aus dem Fenster geworfen. Zudem ist der neue Eigentümer nicht verpflichtet, den Gutachter aufs Grundstück, geschweige ins Haus zu lassen.

FordPrefect  23.04.2015, 16:29

Verschenkte Immobilien gehören nicht zur Erbmasse.

Das ist nur zum Teil richtig. Sind zwischen Schenkung und Erbfall noch keine 10 Jahre verstrichen, steht dem Pflichtteilsberechtigten ein Ergänzungsanspruch zu, der sich anteilig nach der im zeitlichen Kontext abzuschmelzenden Höhe des Werts der Schenkung bemisst. (§ 2325 BGB).

Ein Pflichtteilerbender möchte ein Immobiliengutachten erstellen lassen

Das kann er gerne tun. Allerdings ist eine Begehung nur mit Genehmigung des Besitzers möglich, alternativ unter Zuhilfenahme einer richterlichen Verfügung.

obwohl die Person, die die Immobilie an eine andere Person verschenkt hat, im Schenkungsvertrag den für ihn in Wert kommende Betrag der Immobilie eintragen ließ,

Steuerlich entscheidend ist die Tatsachenbewertung (Drittvergleich). Eine reine Schätzung des Schenkers ist insoweit ohne Belang.

was vom Notar auch so anerkannt wurde.

Das ist auch nicht Sache des Notars, sondern des FA. Ob das FA der Argumentation des Beschenkten in der Erklärung folgt, steht auf einem anderen Blatt.

Der Pflichtteilsberechtigte, der durch die Schenkung vom erbe ausgeschlossen wurde, hat wegen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs der ihm zusteht, schon das Recht diesen Wert überprüfen zu lassen.

Es kann ja schon einiges bringen.

Das der Notar den Wert akzeptiert hat, sagt nichts aus, der ist Jurist udn kein Immobiliensachverständiger. Wenn ich beim Notar sage, das Haus wäre normal 300.000,- Wert, wird aber für 200.000,- übertragen, weil ein großer Reparaturstau vorhanden ist, dann übernimmt der das.

Sofern der Erbfall eingetreten ist, bevor seit der Schenkung 10 Jahre vergangen sind, kann der Pflichtteilberechtigte den Wert  der Immobilie auf den Todestag des Erblassers zur Fesststellung der Höhe seines Pflichtteilsanspruches bewerten lassen. Irgendwelche Zahlen in einer Urkunde, die der Schenkende in Unkenntnis des wahren Wertes der Schenkung irrtümlich angegeben hat, schmälern keinesfalls den realen Pflichtteilsanspruch.