Kann ich zwei Pässe haben?
Hallo,
meine Staatsbürgerschaft ist Thai und ich kam mit 7 Jahren nach Deutschland (2007). Ich möchte die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, da ich, wenn ich in ein Land (z.B. Türkei) reisen möchte, immer ein Visum beantragen muss. Ich lebe bei meiner Mutter (ebenfalls Thai). Kann ich meinen thailändischen Pass trotzdem behalten, wenn ich einen deutschen Pass bekommen würde (Doppelte Staatsbürgerschaft)?
Liebe Grüße
5 Antworten
Bei thailändischen Staatsangehörigen Verlangen die deutschen Behörden (ausnahmsweise) keine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit als Voraussetzung für die Einbürgerung, da die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit mit unzumutbar hohen Gebühren verbunden ist
Weißt du vielleicht welche Voraussetzungen es noch gibt?
Ist ein Schulabschluss sehr wichtig? Ich besuche gerade die 9. Klasse eines Gymnasiums und habe erst in drei Jahren mein Abitur.
Oder kann ich erst einen Pass beantragen, wenn ich mein Abitur habe?
Gebühr ca. 350 €
In dem Alter kannst du dann ja noch keinen Abschluss haben. Dann wird's wohl egal sein. Möglicherweise musst du dann aber einen Einbürgerungstest machen, der aber extrem einfach ist
Die Voraussetzungen für die Einbürgerung kannst du u.a. hier nachlesen:
http://www.bamf.de/DE/Einbuergerung/InDeutschland/indeutschland-node.html
oder
https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Staatsangehoerigkeit/anspruchseinbuergerung/_node.html;jsessionid=908D441F09E34B7B1481D77F563ED5FC.s3t2
Bedingungen für die Mehrstaatigkeit hier:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/Einbuergerung/ae-p-ausnahmen.html;jsessionid=908D441F09E34B7B1481D77F563ED5FC.s3t2?nn=400114
Um ganz sicher zu gehen, empfiehlt es sich, mit der örtlich zuständigen Behörde zu sprechen.
Ja nur nicht legal
Jain wenn du bei hast ist nur der eine gültig, der neuere.
Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist möglich. Also ja, du kannst einen thailändischen und einen deutschen Pass gleichzeitig haben
Kein Bezug von Sozialleistungen, auch bezüglich der Eltern, keine Vorstrafen, man muss schon eine gewisse Zeit in D leben (ich weiss gerade nicht genau wieviel Jahre). Das dürften die wichtigsten Voraussetzungen sein. Ach ja: Schulabschluss. Sprachtest dürfte bei dir ja kein Problem sein. Einbürgerungstest steht im Ermessen der Behörde