Kann ich zwei Jobs mit 17 machen?

3 Antworten

Natürlich kannst du beide Jobs ausüben,bedenke aber, da du mit beiden Einkommen zusammengerechnet über der Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 450 € liegst, wirst du beitragspflichtig zur Sozialversicherung.

Du musst dann für die Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung mit einem Betrag von ca. 114 €uro rechnen, sodass du auf ein Netto- Einkommen von ca. 436 Euro kommst.Es lohnt sich also wirklich nicht, den zweiten Job über 100 € zusätzlich anzunehmen.

Als Schüler bist du kostenfrei in der Krankenkasse der Eltern versichert(Familienversicherung) und es werden dir 3,7 % Beitragsanteil für die Rentenversicherung gleich 16,65 € abgezogen.

Hiervon kannst du dich auf Antrag befreien lassen, aber es ist nicht empfehlenswert.

Ist die Lohnsumme zweier oder mehr Minijobs > 450,- € im Monat, liegen gar keine Minijobs mehr vor, sondern versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.

Wie wären denn beide Jobs geregelt? Als 2 Minijobs oder ein Hauptjob und ein nebenjob?

Ehrlich gesagt weiss ich noch nicht mal genau wie man sowas regelt 😁 Geht das nach dem Lohn? Also ich bin Schülerin und der Job in der Bäckerei ist dann also ein Nebenjob? Hmmm....

@vanillefee987

Schüler haben in der regel Nebenjobs.
gesetzlich ist es erlaubt mehrere Jobs zu haben.

Die Sache ist du darfst eine bestimmt Einkommensgrenze (über 450 Euro zusammen gerechnet) nicht überschreiten sonst sind beide Jobs dann sozialversicherungspflichtig.

Außerdem musst du noch beachten du bist 17 d.h. für dich gilt noch das Jugendschutzarbeitsgsetz und darfst nur eine bestimmte Anzahl an stunden arbeiten.