Kann ich zu meiner Schwester ziehen? 15 Jahre

5 Antworten

Nur mit dem Einverständnis deines Vaters da du noch keine 18 bist. Da hat dein Vater zu entscheiden bei wem du wohnst.

Kann man da nichts machen ?

Auch nicht wenn sich das Jugendamt die Wohnsituation anguckt ?

Außerdem ist mein Vater Lastkraftwagenfahrer und nur jedes 2. Wochenende ca. zuhause

@Dennisdirk97

Wenn das Jugendamt der Meinung ist dass das wohnen für dich dort nicht zumutbar ist dann ja. Aber deine Schwester muss auch das Sorgerecht beantragen. Das heisst sie muss mit deinem Vater vor Gericht und das Sorgerecht einklagen! Willst du das wirklich? Willst das dein Vater vor Gericht muss???

@user1260

Kann man es nicht ohne Gericht mit ihm regeln ?

@Dennisdirk97

Nein. Deine Schwester muss das Sorgerecht beantragen wenn das Jugenamt sagt das du bei deinem Vater nicht mehr länger wohnen kannst. Und das Sorgerecht kann nur ein Gericht übertragen. Das heisst deine Schwester muss zu einem Anwalt gehen und das Sorgerecht einklagen. Dann muss dein Vater vor Gericht und bekommt wenn es rechtens ist das Sorgerecht entzogen. Du musst dann auch vor Gericht und vor deinem Vater sagen das du lieber bei deiner Schwester wohnen willst. Du musst über die Wohnverhälnisse erzählen etc. Das wird deinem Vater bestimmt das Herz brechen.

Eigentlich wollte ich mich hier nicht mehr einmischen, da das alles aber doch unklar zu bleiben scheint hier MEIN Rat:
Gehe einfach mal mit Deiner Schwester zum Jugendamt und lasst Euch dort beraten!
Ich sehe sehr wohl eine Chance, dass Du zu Deiner Schwester ziehen kannst, auch ohne dass das Sorgerecht Deinem Vater entzogen wird. Und ich halte das in der von Dir beschriebenen Situation auch für sehr sinnvoll. Evtl. kann auch ein Mitarbeiter des Jugendamtes mal mit Deinem Vater reden.
Also: Nicht lange zögern, geht einfach mal hin.
Das sind sehr nette Leute

Hi

Ein Gang zum Jugendamt kann jedenfalls nicht schaden. Die Mitarbeiter dort sagen euch (Dir und deiner Schwester), ob das funktionieren könnte und was ihr alle dafür zu tun habt. Dein Vater wird sicherlich mit einbezogen und müsste auch grünes Licht dazu geben.

Gruß Nino

wenn du das mit deinem vater anklärst kannst du zu ihr ziehen, deine anschrift und meldeadresse bleibt bei deinem vater aber dein zuhause ist sozusagen inoffiziell bei deiner schwester... aber das muss dein vater erlauben, sprich mit ihm in ruhe und sag das du einfach lieber in guten verhältnissen leben möchtest, weil du für die schule etc deine ruhe brauchst und nicht unter solchen bedingungen wohnen magst.. deine schwester wohnt ja nicht weit weg, es kann auch erstmal nru vorrübergehend sein für ein zwei monate vllt

Vorrüber gehend die Schule wechseln ??

@Dennisdirk97

ich denke sie wohnt nur 15min von euch entfernt, dafür muss man ja nicht die schule wechseln..

@ShnitzelSupreme

Die Schule ist aber von uns auch nochmal 10km entfernt ;)

@Dennisdirk97

ich bin immer knapp 30km gefahren, nur weil du 15min mehr schulweg hast, ist das meiner meinung nach kein grund die schule zu wechseln...

Was für ein Mist ! Sie muss nicht gleich das Sorgegerecht anfechten/beantragen , sie kann auch für's erste , das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen ! Ne , ne , ne Kopfschüttel ...