Kann ich Wohnrecht in mehreren Immobilien haben ?

3 Antworten

Grundsätzlich eher nein, wobei der Post von 'DerHans' schon richtig ist, wer soll das dem Geber verbieten.

Oft verwechselt wird Wohnrecht und Nießbrauchrecht. Wohnrecht bedeutet nur, dass ich dort Wohnen darf. Nießbrachrecht bedeutet, dass ich den Nutzen ziehen darf.

Wir hatten schon den Fall, dass Eltern ein Wohnrecht hatten aber in ein Heim mussten. Der Sohn hat dann die Wohnung vermietet und den Eltern die Miete nicht weitergegeben. Sie hatten ja nur ein Wohnrecht. Bei Nießbrauchrecht wäre das anders gewesen. Da hätte den Eltern die Miete zugestanden.

Wer sollte das dem "Geber" verbieten?

Allerdings verringert das den Verkaufswert der jeweiligen Immobilie

Sehe das genauso wie @blumenauer wohnrecht ja nießbrachrecht Nein

Woher ich das weiß:Berufserfahrung