Kann ich wirklich für den Konsum von Cannabis ins Gefängnis kommen?

8 Antworten

Dein Jugendgerichtshelfer hat - wie das häufiger Vorkommt - nicht so richtig viel Ahnung von Strafrecht....

Das, was da gerade passiert, ist so etwas wie ein "Friedensangebot" der Staatsanwaltschaft. Erfüllst Du die Auflage ist alles gut und die Sache ist erledigt (Einstellung gemäß § 45 JGG oder § 153a StPO). Erfüllst Du die Auflage hingegen nicht, wird das Verfahren wieder aufgenommen und es kommt zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Jugendrichter. Und dann wirst Du für den versuchten Erwerb eben vom Richter bestraft. Vermutlich wird auch dort nix anderes raus kommen als ein paar Drogenscreenings. Nur, dass es vermutlich ein paar Sozialstunden obendrauf gibt.

Wenn Du zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Screening nicht abgibst, kann kein Arrest gegen Dich verhängt werden. Dafür gibt es schlicht keine gesetzliche Grundlage und damit ist es nicht zulässig. Aber auch dann, wenn Du eine dreckige UK abgibst, passiert möglicherweise gar nix. Es kommt darauf an, wie die Auflage formuliert ist. Steht da: 3 UK in 6 Monaten oder steht da 3 SAUBERE UK in 6 Monaten? Für Dich vielleicht kaum zu glauben, aber das macht tatsächlich einen riesigen Unterschied.

3 Beratungsgespräche zu führen bei der Drogenberatungsstelle und dies der Jugendgerichtshilfe nachweisen.

UND

nach näherer Weisung der Junged- und Drogenberatung des """""kreises 3 Drogenscreenings durchzuführen, welche negativ sein müssen, und dies ebenfalls der Jugendgerichtshilfe nachzuweisen.

@RapToX13377

Also so wie ich das sehe, muss ich auch nur dem """"kreis die Screenings vorlegen oder nicht und nicht dem Gericht selbst.

@RapToX13377

Ok... Das bedeutet dann: Entweder saubere UK's nachweisen, oder es endet vor dem Jugendrichter. Und wenn DER Dir dann Screenings aufs Auge drückt, dann sind die tatsächlich auch mit einem Arrest durchsetzbar. Einen Arrest wird er aber nur anordnen, wenn Du weiterhin kiffst UND nicht zu erkennen ist, dass Du darum bemüht bist, damit aufzuhören - heißt, keine Beratungsstelle aufsuchst bzw. Therapie machst.

Letztlich gehst Du also nicht in den Arrest, weil Du kiffst, sondern nur dann, wenn Du nichts dagegen unternimmst.

@RapToX13377
muss ich auch nur dem """"kreis die Screenings vorlegen

Genau. So stehts da ja geschrieben.

Soviel ich weis Nein. Nicht für den Konsum. Zwar kann man Angezeigt werden, wenn man eine bestimmte Menge überschreitet, aber wegen dem Konsum nicht. Also wenn die deine Großen Mengen nicht finden oder du die schon konsumiert hast. Nein. P.S. Drogenverticker können aber o_O

Du kannst wegen dem Kosum in den Knast wandern aber du musst auf jedenfall mehrmals aufälig werden . Und sobalt es mehr als 5g sind kanst du als Dealer eingestuft werden bis zu 6 jahre kriegen aber das passier in den meisten Fällen erst ab mehr als 10g.

Der konsum ist legal sowas lernen wir in der schule :D das sollte jedes kleine kind wissen also mach dir nichts immer schön weiter machen aber lass dir nicht den besitz und den kauf nachweisen das kann stress geben ;)

Naja, das Ding ist wenn man auf Bewährung ist kann man aufjedenfall für den Konsum in Beugungsarrest kommen! Nur bei mir ist das Verfahren vorläufig eingestellt, aber wenn es dann wieder eröffnet wird, dann kann ich ja theoretisch auch ne Bewährung bekommen und dann Teufelskreis?!

Konsum ist legal! Legal-----> keine Straftat------->keine strafe----->keine sorgen

Der Konsum ist legal und wenn du Ehen nichts verstößt können sie dir auch nichts vorwerfen

Generell nur zu nedizinischen zwecken erlaubt und fuer einen verstoß gegen das betaeubungsmittelgesetz.kannste in kanst wandern