Kann ich Werbungskosten mit ins nächste Jahr nehmen, wenn ich keine Steuern zahle?
Hallo, ich habe im Oktober meine erste Stelle angetreten und werde dieses jahr nicht mehr als 6000€ brutto verdienen, somit bekomme ich mit einer Steuererklärung die bereits abgezogene Einkommenssteuer erstattet.
Nun werde ich Werbungskosten haben, die über 1500€ liegen. Kann ich die im nächsten Jahr geltend machen, dort werde ich mit meinem Einkommen deutlich über dem Grundfreibetrag liegen.
4 Antworten
Nein, du müsstest schon mehr als 6000 € Werbungskosten haben, um einen Verlustvortrag feststellen zu lassen. Den könntest du dann nächstes Jahr verrechnen. So haben deine diesjährigen Werbungskosten leider keine steuerliche Auswirkung, weder dieses noch nächstes Jahr.
Einkommensteuer ist eine Jahressteuer.
Alle Einnahmen und Ausgaben sind immer in dem Jahr anzusetzen wo sie entstehen.
Werbungskosten sind Ausgaben, eine direkte Übertragung ist nicht möglich.
Nein, § 11 EStG Zufluss-/Abfluss-Prinzip. Man kann immer nur in dem Jahr abziehen, wo man die Ausgabe hatte.
01.01. bis 31.12. sind die erfassungsdaten , so oder so .
nein, da ein Verlustvortrag aufgrund der Verdiensthöhe ausscheidet.
Das ist mir bewusst. ich werde die Werbungskosten auch dieses Jahr angeben. Leider bringen Sie mir jedoch dieses Jahr keine steuerliche Vorteile, da ich keine Steuern zahlen werde.
Die Frage ist also, ob diese Werbungskosten nächstes Jahr berücksichtigt werden?