Kann ich wenn ich unter 18 bin sonntags arbeiten?
Hallo, ich habe eine Frage und zwar mach ich eine Ausbildung zur bäckereifachveruferin und bin im 2. Lehrjahr und bin 16. und mir wurde gesagt du darfst sonntags erst dann arbeiten, wenn du 18 bist schön und gut aber warum sagt mir meine Bezirksleitung dass ich 2mal im Monat in einer gastrofilliale (heißt das glaub ich) arbeiten kann? Also sonntags ?
3 Antworten
Weil es auch für Jugendliche im Bereich Pflege, Gastronomie und und Heimen Ausnahmen bezüglich der Nachtruhe gibt. Nachlesen kann man das im § 14
§ 14 Nachtruhe (1) Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. (2) Jugendliche über 16 Jahre dürfen- 1.im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr,
- 2.in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr,
- 3.in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr,
- 4.in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr
Gruß S.
Da zwei Links nicht gehen ... § 17 und § 18 regeln Samstags- und Sonntagsruhe.
http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/BJNR009650976.html
Gruß S.
Laut Paragraph 17 des Jugendarbeitsschutzsgesetzes gilt das Gaststättengewerbe als Ausnahme. Allerdings muss dem Jugendlichen 2 Sonntage im Monat freigegeben und ein Ersatzruhetag der jeweiligen Woche, in der er sonntags arbeitet, gewährt werden.
D.h. du darfst in der Gastrofiliale 2 mal im Monat sonntags arbeiten, wenn dir dafür in diesen Wochen ein Ersatzruhetag gewährt wird
Das ist auch richtig. Schau dir das Gesetz ruhig mal in der Gänze an. Siehe Link.
Gruß S.
Danke dir !:-)
Nein, minderjährigen ist es nach dem Jugendschutzgesetz verboten Sonntags zu arbeiten. Beschäftigt ein Arbeitgeber minderjährige trotzdem Sonntags, macht er sich strafbar und muss mit hohen Geldstrafen etc. rechnen. Sonntags Arbeit ist erst ab dem 18 Lebenjahr erlaubt, wobei dann nach dem Arbeitsrecht ein anderer Wochentag frei sein muss.
Das stimmt aber leider für einige Berufsgruppen nicht. Schau mal in die Krankenhäuser, Pflegeheime, BÄCKEREIEN ... dafür gibt es Ausnahmen, siehe Links oben.
Gruß S.
Ja genau sie hat gemeint dass ich 2 mal im Monat arbeiten darf