Kann ich wegen Betrug angezeigt werden,ob ich es nicht wusste?

9 Antworten

Wenn du keinen Stress willst, wie du weiter unten irgendwo schreibst, schick dem Käufer sein Geld zurück. Auch wenn es weh tut. Damit hättest Du nämlich ein gutes Argument, falls er dich wirklich anzeigt. Die Staatsanwaltschaften sind dann oft geneigt, solche Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen, wenn der Schaden bereits wieder gut gemacht wurde.

Auch sonst besteht natürlich die Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird. Der Käufer kann sich aber auch zivilrechtlich an einen Anwalt wenden und das Geld zurückfordern lassen. Möglicherweise hättest du dann die Anwaltskosten zu tragen.

Möglichst stressfrei und ohne irgendwelches höheres Kostenrisiko kommst du am besten aus der Sache raus, wenn du ihm sofort das Geld erstattest. Dass du genau die 40 € nicht mehr hast, glaube ich dir ja. Aber du wirst ja irgendwelche anderen 40 € haben. Da muss halt irgendwas anderes mal ausfallen diesen Monat. Du würdest es wahrscheinlich auch nicht toll finden wenn du Geld für einen Fake bezahlst. Wie gesagt: wenn du versuchst es in die Länge zu ziehen, kann es passieren dass es am Ende sehr viel teurer wird.

Hast Recht !

Will KEINEN Stress wegen sowas !Wenn es mir passiren würde ,hätte ich genauso gehandelt.

Angezeigt kannst Du immer werden. Bestraft jedoch nur, wenn man Dir Vorsatz unterstellen kann.

Trotzdem solltest Du Dich bemühen, den Kaufpreis zeitnah zurückzuerstatten. Wobei natürlich immer noch die Möglichkeit besteht, dass der Käufer hier derjenige ist, der unehrlich ist.

Warum sollte der Käufer unehrlich sein ?

Ich habe doch ihm etwas verkauft ,was angeblich nicht echt sein soll.

Ich weiss nicht ,wie er es erkannt hat.

Ich konnte nichts an den Schuhen erkennen,dass sie Fake sein sollen.

Die waren so gut verarbeitet.

War top!

Hätten sie meinem Sohn gepasst,dann hätte ich nicht verkaufen wollen.

Ich ärgere mich sehr darüber!

Ich bin ein ehrlicher Mensch.

Und jetzt wird mir wegen diesen N7ke Schuhen Betrug vorgeworfen.

Ich weiss immer noch nicht,was ich dem Käufer sagen soll.

@lilifee502
Ich konnte nichts an den Schuhen erkennen,dass sie Fake sein sollen.
Die waren so gut verarbeitet.

Eben. Vielleicht waren sie ja tatsächlich echt und der Käufer möchte sie gerne zum Nulltarif haben. Das ist aber selbstverständlich nur so ein Gedanke...

@lilifee502

Nun der Käufer könnte jemand sein der absichtlich lügt. Zum einen könnte er einfach hoffen mit so einem Vorwurf die Schuhe umsonst zu bekommen zum anderen könnte er sogar ein Professioneller Betrüger sein der mit unbegründeten Anzeigen droht um so Leute zu erpressen ohne das die es merken.

Sagen tust du ihm am besten das du Ihm am 01. das Geld zurück gibst aber das du leider darauf bestehen musst das er dir die Schuhe zurück schickt. Das Geld für das Porto kriegt er natürlich auch von dir.

Zum einen ist dann klar das er sein Geld wieder bekommt. Und für ein paar Tage Wartezeit zur Polizei zu gehen macht kein normaler Mensch. Wenn er also die Wahrheit gesagt hat bist du Ihn los da das Problem geklärt ist. Hat er dich angelogen wird er nun in Erklärungsnot kommen. Wenn er sich über diese Lösung Beschwert kannst du fast sicher sein das irgendetwas mit dem Käufer nicht ok ist. Wenn der Käufer aber was unrechtes geplant hatte kannst du sicher sein das er nicht zur Polizei geht. Somit wäre egal ob er lügt oder die Wahrheit sagt du bist raus.

Und bis zum 1. solltest du das Geld ja haben oder ?

@RobertLiebling

Kann sein.Bin mir aber nicht sicher.

@Asporc

Danke sehr nett von dir !

Ja.Aber bei mir ist immmer zum 15..

Der Käufer hat mir in einer seiner E-Mail selbst den Vorschlag gemacht,dass ich ihm das Geld zurückgebe und er die Schuhe .Aber ob er damit jetzt die Wahrheit sagt oder nicht,kann ich ja nicht wissen.

Vielleicht sagt er auch nur so ?!

Keine Ahnung. Ehrlich.Hätte ich doch bloss nicht diese blöden Schuhe verkauft,.......

Gut das du das schreibst Robert wollte ich auch noch erwähnen.

Lifee Lass dir die Schuhe auf jedem Fall zurück schicken dann kannst du selber überprüfen ob das überhaupt stimmt oder nicht.

Also erstmal tu uns allen einen Gefallen und mache nicht für jeden Satz einen neuen absatz. Da kriegt man ja Augenkrebs wenn man das liest.

Sicher kann man dich anzeigen. Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe aber es gibt auch das "Im guten glauben kaufen". Die Folgen die du Strafrechtlich zu erwarten hast sind also schlimmstenfalls in der Größenordnung einer kleinen Strafzahlung. Ich persönlich denke das es rechtlich fraglicher ist die Sachen deines Sohnes zu verkaufen um deine Schulden zu bezahlen als der Verkauf eines einzigen Markenartikels der eine Fälschung war. Vorausgesetzt natürlich das das wirklich nur ein einzelnes Paar Schuhe war und nicht 10 wo die anderen die Fälschung nicht bemerkten.

Sieh zu das du dem Käufer das Geld zurück überweist. Das du das Geld nicht hast find ich fraglich. Ich hab selbst mal von Hartz 4 gelebt und kenne daher die Finanzprobleme die man in der Einkommensklasse hat. Aber wenn du nichtmal 40 Euro als Reserve für Egalwas hast läuft bei dir was schief. Ich kann natürlich nicht wissen ob es ggf. eine Alkohol oder Drogenproblematik bei dir gibt oder ob du nur mit Geld nicht umgehen kannst aber du brauchst hilfe. Sei "mann genug" danach zu suchen. Du wirst selbst sicher am besten wissen wo es herkommt das du nichtmal ein paar Tage lang 40 Euro in der hand haben kannst.

Also ,Danke für deine Antwort erstmal.Ich trinke weder Alkohol noch rauche ich.Mit Drogen habe ich ABSOLUT NICHTS zu tun!!!Hartz4 empfange ich nicht.

Ich kann nicht "Mann genug" sein ,da ich ja eine Frau bin.Schulden habe ich nicht,aber einige Rechnungen hin und wieder ,die ich immer zahle!Zugegeben,nicht immer direkt.Aber ich zahle !Bin Hausfrau ,die sich nebenbei ab und zu was verdient ,um über die Runden zu kommen. Ich arbeite aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr.Leider.Habe kaputte Knie.Meniskusschaden.Gehe selten raus.Ein Knie wurde zwar operiert,aber keine Besserung!

Und:Selbstverständlich möchte ich das Geld zurückgeben!Mag sein,dass für andere 40€ nicht viel ist. Für mich ist das viel Geld!Vor allem dann,wenn das Konto "Ebbe"zeigt.Für die 40€ habe ich für meinen Sohn neue Schuhe geholt.Winterschuhe für 39,90€.Ansonsten hätte ich das Geld dem Käufer direktzurückgegeben!

Egal ob jetzt die Schuhe echt oder unecht wären.Habe kein Bock auf Stress und Ärger!Davon hat man eh genug im Leben.Und bist Du bzw. Sie immer noch der Meinung,dass ich Hilfe brauche ?

Vielleicht finanzielle,ja, .....

@lilifee502

Zu deiner Frage ,ob es die einzigen Schuhe waren ,die ich eingestellt und (angeblich )unecht sind ?

Ja.

Habe keine anderen Schuhe eingestellt.

Ich würde auch auf KEINEN FALL bewusst Fälschung verkaufen oder verschenken!!!!

Falls doch :

Dann hätte ich es gesagt !

Wie gesagt: Bin ein ehrlicher Mensch !Was ich nicht will ,was mir unrechtes oder schlechtes geschieht ,DAS möchte ich auch NICHT anderen antun !!!

Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe

Mitunter tut sie das doch, und gerade in diesem Fall ist das durchaus nicht unwahrscheinlich.

https://dejure.org/gesetze/StGB/16.html

Ich würde den Bekannten von dem die Schuhe sind nochmal explizit nach der Echtheit fragen und ihm die Promatik schildern. Wenn er die Echtheit nochmal bestätigt, würde ich die eBay-Sache aussitzen. Die Absprache würde ich zeitnah treffen, um dem Käufer bei eBay bald antworten zu können.

Falls sich die Schuhe als Fake rausstellen, würde ich versuchen deinen schenkenden Bekannten mit ins Boot zu holen - vielleicht kann er dir die Rückerstattung vorstrecken?

T3Fahrer

Danke für die Antwort !

Das Problem ist,dass der Bekannte von mir selbst auch der festen Überzeugung war bzw. ist,dass die Schuhe echt sind.

Er hat es auch Neu von einem Kumpel zum Geburtstag geschenkt bekommen.

Ihm waren die Schuhe viel zu klein.

Daher dachte er sich,dass mein Sohn es gut gebrauchen könnte.

Was ja nett gemeint war.

Er ist immer noch davon überzeugt,dass die Schue echt sind.

@lilifee502

Dann würde ich es aussitzen. Du hast ja in gutem Glauben gehandelt. Vielleicht will dich der Verkäufer auch nur abziehen?! Wie viel haben die Schuhe denn noch gebracht? Für 20€ wird der Käufer bestimmt nichts anfangen...

Die Anzeige wird unter Garantie eingestellt, da deine Erklärung plausibel ist und du auch nur "diesen einen Fall" begangen hast.

Die 40 Euro mußt du natürlich zurück überweisen, bestehe aber im Umkehrschluß auf die Rücksendung der Schuhe. Eventuell ist es ja nur ein Lüge gewesen.