Kann ich von einer KFZ-Versicherung zurücktreten, wenn der Wagen noch nicht angemeldet ist?

7 Antworten

Hallo HankIV,

wenn du die eVB-Nummer nicht für die Anmeldung des Fahrzeugs genutzt hast, kommt auch kein Vertrag zustande.

Um unnötigen Schriftverkehr zu vermeiden könntest du der "alten" Versicherungsgesellschaft aber kurz Bescheid geben, dass die eVB einer anderen Gesellschaft genutzt wird und der Antrag somit hinfällig ist.

Da reicht in der Regel eine kurze E-Mail aus.

LG, Jascha vom DEVK-Team

lies doch einfach den vertag, den du abgeschlossen hast,einmal selbst durch.. es geht ja um dich und dein geld...

normalerweise kann man von online-verträgen zurücktreten binnen frist.

Da das Risiko mit der Zulassung erst in Kraft tritt, wird der Online-Vertrag nicht gültig, solange du die eVB nicht verwendest. Es muss schon eine tolle Online Versicherung sein, die keine eVB´s für Kurzzeitkennzeichen anbietet. Da sollte man zur Sicherheit der Versicherung eine Mitteilung schriftlich ( per Mail reicht ! ) das man den Vertrag nicht in Anspruch nehmen möchte und die deine Daten bitte löschen möchten. Dieses möchte man dir bestätigen. Aus diesen Gründen geht man zu einem Versicherungsmakler!

Verträge die im Internet, also nicht vor Ort, erstellt werden haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Dieses musst du schriftlich einreichen.

Nö, das ist falsch. Er muß einfach die EVB nicht nutzen.

@Menuett

Nö, dein Kommentar ist falsch. Er kann seine evb Nummer nicht nutzen, das stimmt..wäre der einfachste Weg ( könnte aber ggf noch ein Schreiben kriegen) Trotzdem kann er sofern er online ein Vertrag abschließt, dieses innerhalb 14 Tagen schriftlich widerrufen. Steht auch in jeder AGB.

Normalerweise wird eine EVB-Nummer nach einiger Zeit ungültig. Wenn Du noch keinen Wagen darauf angemeldet hast, ist ja auch noch kein Vertrag zustande gekommen, oder ? Frag doch einfach mal bei der Versicherung nach, ist das einfachste.