Kann ich von der Schule rausgeschmissen werden?

10 Antworten

Solange Du regelschulpflichtig bist (bis 16), würden Dich nach in jedem  Bundesland unterschiedlich vielen unentschuldigten Fehltagen sogar die Polizei abholen und Deine Eltern müssten Bußgeld zahlen.

Zudem wird die neue Schule Dein letztes Zeugnis auch haben wollen, bzw. übwrmittelt bekommen, die bräuchten das ja für den "Notenspiegel".

Außerdem wäre es sicher nicht schlecht, schon mal etwas "Vorwissen" zu haben, wenn man wiederholt. Dann hast Du es hinterher leichter.

Wie schon gesagt, ich werde in der neuen Schule wiederholen. Die Noten der Qualifikationsphase zählen nicht :) 

Aber das mit der Polizei habe ich 0 bedacht... wohne in NRW könntest du mir sagen, ab wie vielen Fehlstunden das passiert? Bei uns in der Schule hatten zumindest schon paar Leute 100 unentschuldigte Fehlstunden und denen ist nix passiert.

@T55TT

So schnell kommt die Polizei nicht. Auch sind die Anzahl der Fehlstunden kein Kriterium, ob und wann sie kommt. Die Polizei hat wahrlich Wichtigeres zu tun, als Jugendliche zur Schule zu fahren. Das Ganze ist nichts weiter als Show, weil man glaubt, die Betroffenen damit einzuschüchtern und andere Schüler abschrecken zu können, das Gleiche zu tun. Es kommt aber seltener vor, als die meisten glauben.

Das übliche Mittel der Bestrafung sind Bußgeldern an die Eltern. Das aber auch erst, nachdem Gespräche nichts gebracht haben. Die Eltern sind laut Gesetz nämlich dafür verantwortlich, dass Du in die Schule gehst. Man glaubt, mit Geld tut man den betroffenen Familien am meisten weh.

Hast Du Dich mal gefragt, wo die unbändige Lust der Schulbürokraten herkommt, Schülern zehn Jahre lang in Schulgebäuden einzusperren? 

Ich kann Dir sagen, dass die Zahl derer, die sich gegen den Schulzwang wehren, immer größer wird. Sie lassen sich auch von Bußgeldern nicht abschrecken. Tue das, was Du für richtig hältst und lass Dich nicht bedrohen.

https://schulfrei-community.de

Schulpflich ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Niedersachsen sind es z.B. 12 Jahre, in anderen BDL bis zum vollendeten 18. LJ.

@flirtheaven

In NRW Regelschulpflicht 10 Jahre, allgem. Schulpflicht bis 18.

In den ersten 10 Jahren kann man sich etwas mehr unentschuldigte Fehlstunden erlauben, ich meine, das kann die Schule entscheiden. In der allgem. Schulpflichtzeit auf Berufskollegs o. ä. reichen manchmal 3 unentschuldigte Tage zum Ausschluß.

Da in den meisten Bundesländern 12 Jahre Schulpflicht besteht, könntest du mit Bußgeld belegt werden.

Ich kenne mehrere Fälle, in denen Schüler nach der Schulentlassung ersatzweise in Haft kamen, weil sie ihre Bußgelder nicht zahlen konnten.

So einen Start "ins Leben" kann man sich ersparen...

Wenn du bei einer Schule angemeldet bist, hast du auch die Pflicht am Unterricht teilzunehmen. das dürfte in allen Bundesländern ähnlich geregelt sein. Zusätzlich könnte für dich auch noch die Schulpflicht gelten, das ist aber in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Schwänzen kann richtig teuer werden, es drohen Bußgelder bis zu 50.000 €

Das ist aber fürs nächste Jahr. Ich glaube du hast es nicht ganz verstanden. Dieses Jahr muss ich noch in die Schule und soll mich schon mal bei der neuen anmelden bzw Antrag stellen. 

Da ich 17 bin und die 10. Klasse schon abgeschlossen habe bin ich doch nicht mehr Schulpflichtig oder?

@T55TT

kommt auf das Bundesland an.

Kommt darauf an,bist du über 18 oder hast deine 10 Jahre Schulpflicht durch,kannst du rechtlich gesehen solang Fehlen wie du willst.
Ab der Hälfte der Fehltage wirst du die Klasse wiederholen müssen.Sollte man dich beim schwänzen erwischen kann es gut möglich sein das du rausgeworfen wirst.

Schulpflicht ist Ländersache und somit uneinheitlich geregelt. In NDS ist man zum Beispeil Schulpflichtig, solange man noch keine 12 Jahre hinter sich gebracht hat.

@flirtheaven

Hier ein Beitrag von Bundesportal NRW: 

Die Schulpflicht untergliedert sich in

eine Voll­zeit­schul­pflicht mit einer Dauer von zehn Schul­jahren (Schul­pflicht in der Primar­stufe und in der Sekundar­stufe I - § 37 SchulG) und

eine sich anschließende Schul­pflicht in der Sekundar­stufe II (§ 38 SchulG).

Die Voll­zeit­schul­pflicht wird durch den Besuch der Grund­schule und einer weiter­führenden allgemein­bildenden Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) erfüllt. Die Schul­pflicht in der Sekundar­stufe II wird durch den Besuch der Teil­zeit­berufs­schule erfüllt; sie kann auch durch den Besuch eines allgemein­bildenden Bildungs­gangs in einer Schule der Sekundar­stufe II erfüllt werden.

Für Jugend­liche ohne Berufs­aus­bildungs­ver­hältnis dauert die Schul­pflicht bis zum Ab­lauf des Schul­jahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebens­jahr voll­endet. Für Jugend­liche mit Berufs­aus­bildungs­ver­hältnis dauert die Schul­pflicht so lange, wie ein Berufs­aus­bildungs­ver­hältnis besteht, das vor Voll­endung des 21. Lebens­jahres begonnen worden ist.

Ich habe meinen Realabschluss schon, da ich die 10. Klasse beendet habe. Bin ich schulpflichtig?

Ist es eigentlicj so das man über 18 dann noch die Pflicht hat die Ausbildung zu machen? Schulpflichtig bist du nicht aber du müsstest wenn eine Ausbildung haben.

@Sazah

Hab ich nun auch verstanden ^^. Na dann war ich doch nicht so eine schlaue Idee

@T55TT

Da Du keine Berufsausbildung machst (MIT Berufsschulpflicht!), bis Du noch bis 18 schulpflichtig.

Von der Schule gibt es kein halbes Jahr Urlaub. Wenn du da nicht aufkreuzt, kommt die Polizei und schleppt dich da hin, außerdem gibt das Ärger auch für deine Eltern. Bei solchen Ideen sehe ich schwarz für´s Gymnasium.

Ich habe aber sogesehen keine Schulpflicht mehr. Bin 17 und habe den 10. Jahrgang abgeschlossen. 

@T55TT

und in welchem Bundesland reicht das, um nicht mehr schulpflichtig zu sein?

@T55TT

17 und so intelligent? Respekt!

@Zakalwe

Zu meiner Verteidigung: Ich fühle mich seit langem einfach unwohl dort. Da ich aber selbst nun merke, dass ich anscheinend Schulpflichtig bin und richtig Probleme bekommen kann, werde ich mich wohl in die Schule quälen müssen dieses Jahr. Nur eine Frage wird man zuallererst Verwarnt von der Schule oder kriegt man sofort Stress mit der Polizei. Ab wann kommt es zu solchen Streitigkeiten?

@T55TT

Man wird erst mal verwarnt. Dann kommt ein Brief an die Eltern, dann ein Gespräch mit den Eltern. Wenn die nicht einsichtig sind, oder alles nichts nützt, schickt man auch schon mal die Polizei....

Vor allem aber: die neue Schule erfährt das auch. Kein guter Start....ab 18 darf man sich selber entschuldigen, übrigens....