Kann ich von der Schule geworfen werden?
Hallo,
Ich habe eine Frage zur Schule:
Also, ich bin jetzt in der 9. Klasse einer Werkrealschule.
Ich hatte 22 Fehltage im ersten Halbjahr, 3 oder 4 unentschuldigt.
Jetzt meinte die Direktorin in einem Elterngespräch, wenn ich noch einen Tag fehlen würde (Jetzt oder im 10. Schuljahr) würde sie mich aus der Schule werfen.
Darf sie das wirklich?
Und noch etwas:
Ich kam einmal nicht zum Mittagsunterricht, weil es mir nicht gut ging, einmal hatte ich verschlafen und kam zur 2. Stunde in die Schule, und ich kam 3 mal zu spät. Jetzt musste ich am Freitag von 12 bis 14 Uhr nachsitzen (Hatte davor schon von 7:40 an Schule), was ich ja noch verstehe, ich habe ja wirklich etwas verpasst im Unterricht.
Dannach meinte sie, jetzt dürfe ich nichtmehr unpünktlich kommen, sonst müsste ich für jede angefangene Schulstunde eine Stunde nachsitzen. Und sie meinte noch, sie könnte mich, wenn sie wollte jederzeit von der Schule werfen (genaue Vorraussetzungen nannte sie nicht), auch jetzt noch, 8 Wochen vor den Prüfungen.
Kann sie das wirklich?
Und kann sie verlangen, das ich die restlichen zwei Schuljahre an dieser Schule nichtmehr fehle? Ich meine, ich kann ja nicht wissen ob ich krank werde oder so...
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt, wenn nicht bitte einfach nachfragen.
Danke schonmal im Vorraus für jede Hilfe!
LG, ShinyUmbreon
7 Antworten
Es kommt auf dein Bundesland an. Ich gebe dir ein Beispiel für NRW. Du kannst aber nach Schulverweis aufgrund von Schulversäumnissen in deinem BL googeln. In NRW kann ein Schüler wegen Fehlstunden nicht sofort von der Schule verwiesen werden, das gilt nur für nicht mehr schulpflichtige Schüler.
§53 Schulgesetz NRW Absatz 4: "Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat."
Jedoch kann bei häufigem Fehlen, durchaus eine Schulentlassung als Ordnungsmaßnahme durchgeführt werden. Es müssen zuvor andere Ordnungs und Erziehungsmaßnahmen durchgeführt werden, der Betroffene muss Besserung zeigen. Eine Entlassung muss verhältnismäßig sein. Eine offizielle Androhung muss ausgesprochen werden. Über eine Entlassung entscheidet die Teilkonferenz. Die Teilkonferenz wird von der Lehrerkonferenz für die Dauer eines Schuljahres berufen. Du kannst dich da auch äußern. Sie umfasst sieben Personen, und zwar ein Mitglied der Schulleitung, den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin des betroffenen Schülers – bei Schulsystemen mit Klassenlehrerteams kann nur ein Teammitglied der Teilkonferenzangehören –oder die Jahrgangsstufenleiterin / der Jahrgangsstufenleiter ,drei für die Dauer eines Schuljahres gewählte Lehrkräfte oder päda- gogische/sozialpädagogische Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter,ein für die Dauer eines Schuljahr es gewähltes Mitglied der Schulpflegschaft,ein für die Dauer eines Schuljahr es gewähltes Mitglied des Schüle.
Die Fehlstunden gelten wohl pro Schuljahr. Feste Zahlen kenne ich nicht. Was dir in der 10. Klasse passieren kann, ist das bei begründeten Zweifeln, deine Attests nicht anerkannt werden und du zum Amtsarzt musst. Das ist Ermessenssache und kann auf Fehlzeiten aus der 9. gründen.
Gruß, Gugu
Ja die können dich rauswerfen wegen der Fehlzeiten im aktuellen Schuljahr aber das mit den kommenden Schuljahren geht soweit ich weiß nicht.
Aber wenn du mit Atest fehlst können die nichts machen
§ 53 SchulG NRW – erzieherische Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen
Bei Schulpflichtigen bedarf die Entlassung von der Schule der Bestätigung durch die Schulaufsichtsbehörde, die die Schülerin oder den Schüler einer anderen Schule zuweisen kann.
Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat. ............................................................................................................................................................... .... bei uns in der Kommune, führen mehr als 10 Fehltage im Jahr zu einem Rausschmiss ... das wird aber, schon bei der Aufnahme, den Eltern schriftlich mitgeteilt und dem müssen sie mit ihrer Unterschrift zustimmen..
mußt mal schaun wie das in Deinem Bundesland geregelt wird
Wenn du ein ärztliches Atest hast ist alles gut.
Ich hatte es MEISTENS. Vier Tage sind mit Entschuldigung meiner Mutter.
ja ich denke auch mit entschuldigungen kann das jeder nachvollziehen. selbst mit entschuldigung deiner mutter gilt das. (und 4 tage sind nicht viel)
Also ich denke, wenn du wirklich nicht geschwänzt hast, dann sag deinen Eltern, das sie mir ihr reden sollen. Sie ist Direktorin also darf sie das. Aber ich denke solange du nicht schwänzt kann man darüber reden.
Nein, ich habe nicht geschwänzt.
Meine Mutter hat ja mit ihr geredet, aber die Direktorin meint nur, wenn es uns nicht passt, muss ich halt die Schule wechseln (Netter Formuliert natürlich).
Meine Mutter kann meine Sicht gut verstehen, aber sie kann ja auch nichts machen.
Und sie hat das sicher ernst gemeint, das war nicht das erste mal, das sie betont hat, dass sie mich rauswerfen kann wann sie will (wortwörtlich sogar)
ja, also das ist natürlich blöd. Aber habt ihr irgendwie einen Vertrauenslehrer? Auf jeden Fall mit deinen Eltern darüber reden. (Die können das bestimmt nachvollziehen). Das wäre echt gemein, aber sie ist der Boss. Aber vielleicht hat sie das garnicht ernst gemeint.