Kann ich verlangen, daß der Nachbar sich einen eigenen Abflußausgang anschafft, wenn der gemeinsame immer zu Problemen führt?

2 Antworten

Es handelt sich sicherlich um Eigentumswohnungen, also um einer Eigentümergemeinschaft.

Und dabei ist es so, dass die Abwasserleitungen zum Gemeinschaftseigentum gehören. Das bedeutet, irgend welche erforderlichen Maßnahmen muss die Gemeinschaft bezahlen, entweder aus der Instandhaltungsrücklage oder über eine Sonderumlage. Dem Nachbarn also irgend was zu sperren, bringt dir überhaupt nichts, weil es ein Gemeinschaftsproblem ist.

Es besteht offenbar Handlungsbedarf so wie du das beschreibst, kein Zweifel. Aber aus dem geannten Grund ist es zielführender, dass eine Fachfirma beauftragt wird, sich das Problem anzuschauen, um dann eine Lösungsvorschlag zu machen, über den dann die Gemeinschaft beschließen kann.

Danke für die vernünftige Antwort.

zu 100% Zustimmung zu Renick

Den Abfluss zu sperren ist bei einer Eigentümergemeinschaft m.W. auch nicht zulässig. Sie soll ja per se im Einvernehmen miteinander existieren und nicht einen unbillig benachteiligen.