Kann ich unterschreiben wie ich will?

5 Antworten

"Die Unterschrift gilt als eindeutige Willensbekundung des Unterzeichnenden. Deshalb muss aus dem Schriftzug hervorgehen, von wem er stammt. Der Bundesgerichtshof hat detailliert festgelegt, wie eine gültige Unterschrift aussieht: Sie muss den vollen Familiennamen enthalten, der Vorname alleine reicht nicht aus. Bei dem Schriftzug muss es sich zudem erkennbar um die Wiedergabe eines Namens handeln. Dieser muss zwar nicht vollständig lesbar sein, es müssen aber zumindest Andeutungen von Schrift erkennbar sein.

Eine gerade Linie ist ebenso wenig eine Unterschrift wie ein abstraktes Symbol oder drei Kreuze. Es ist auch nicht erlaubt, mit einem fremden Namen zu unterschreiben. Mit einem Künstlernamen darf man hingegen zeichnen, wenn dieser allgemein bekannt ist und einen eindeutigen Rückschluss auf die Person zulässt." https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/1131/muss-man-mit-seinem-namen-unterschreiben/

So, wie Du für gewöhnlich unterschreibst, solltest Du den Personalausweis unterzeichnen.

Die Unterschrift des Ausweisinhabers dient ja als Identitätsmerkmal. Deshalb solltest Du so unterschreiben, wie Du das im alltäglichen Leben zu tun pflegst.
 

Du unterschreibst deinen Ausweis so, wie du auch jedes andere Dokument unterschreibst. (Kassenzettel bei Kartenzahlung, Quittungen, usw.

also zb. Dieter.B reicht?

mit der Abkürzung..

@AnisLc

Also ich weiß nicht ob das B. ausreicht aber angenommen der Name ist Baumann, dann kannst du das "aumann" auch mit nem langen Strich kennzeichnen. Hoffe du weißt was ich meine.

@Sitzi

Wie Samika68 bereits richtig erwähnt hat, ist die Unterschrift dein persönliches Identitätsmerkmal. Eine Unterschrift ist nie leserlich genug um jeden Buchstaben darauf zu erkennen. Meine Unterschrift besteht aus 2 Buchstaben und bisschen gekritzel, so ist es auch im Ausweis.

Du unterschreibst so wie du willst wichtig ist das dein Name erkennbar ist.

Es muss alles vollständig ausgeschrieben werden.