Kann ich trotz Vorkasse stornieren?
Hallo,
ich habe gestern auf einer deutschen (.de) Webseite ein Handy bestellt und wollte es per Vorkasse (Überweisung) bezahlen. Als ich dann aber die Kaufbestätigung mit der Zahlungsanweisung bekam, sollte ich die Vorkasse auf ein Thailändisches Konto überweisen. Da mir das komisch vorkam, wollte ich den Kauf stornieren, was aber laut AGBs bei Sonderangeboten nicht geht :(
Nach intensiver Recherche kam ich zu dem Entschluss, dass es sich bei dem Online Shop um einen Fake Shop handeln muss. Sämtliche Bewertungen wurden m.M.n. gekauft und auch die Antworten (u.a. auch hier bei gutefrage.net) wurden von Leuten gegeben, die nur 1 Beitrag überhaupt abgegeben haben und sich alle hier im letzten Monat registriert haben.
Da das Handy auch erheblich unter dem Durchschnittspreis liegt, gehe ich von aus, dass ich es niemals erhalten würde, daher meine Frage: Was kann ich tun? Stornierung geht nicht (Mail an Shop wurde geschrieben, Antwort kam) und ich habe ja einen rechtskräftigen Kaufvertrag (Rechnung) für das Gerät und den Preis. Ich habe aber Angst weder mein Geld wiederzusehen, noch ein Gerät zu bekommen.
Danke vorab für die Antworten.
5 Antworten
Ich habe jetzt außerdem die Möglichkeit, die Bestellung auf Nachnahme zu ändern, für 62€, die per Vorkasse bezahlt werden müssten. Was ist denn das für Nachnahme??
Rücktritt vom Kaufvertrag und fertig ist die Laube. Bei Internetshops hat man ein 14-tägiges Rücktrittsrecht
Die WiderrufsFRIST beginnt erst mit Erhalt der Ware. Widerrufen kannst du auch vorher.
Bei Sonderanfertigungen hast du sicher recht. Bei Sonderangeboten gilt das meines Wissens nach nicht.
Hallo, wenn ich was bestelle egal wo, lese ich erst und jammere nicht danach!
Meiner Meinung nach kann das 14-täge Rückgaberecht bei einem Onlineverkauf bei Sonderangeboten nicht ausgeschlossen werden.
Anders wäre es, wenn das Handy speziell nach deinen individuellen Vorgaben gefertigt werden würde. Das schließe ich aber erstmal aus.
Ggfs. könnte man die den Versand in Rechnung stellen, aber dafür müsste dieser vermutlich bewiesen werden. Dies erscheint mir - auch aufgrund Vorkasse - unrealistisch.
selbst wenn das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden kann, so gilt dieses erst ab Erhalt der Ware. Rechnungsstellung ist aber unabhängig vom Warenfluss. D.h. rechtlich müsste die Rechnung erstmal bezahlt werden.
Erst wenn dann keine Ware kommt kann hat man rechtlich eine Handlungsgrundlage.
Das heißt ich müsste das Geld erst einmal bezahlen? Obwohl ich vermutlich Betrügern zum Opfer fallen würde? Nur um dann endlose Auseinandersetzungen zu haben, um das Geld zurückzubekommen?
Worauf stützt sich deine Angabe, dass die Widerrufsmöglichkeit erst mit Erhalt der Ware beginnt?
Wie kommst du auf so einen Schwachsinn?
Da hilft nur aussitzen und abwarten wer den längeren Atem hat.
Wirklich reagieren mußt du aber falls Schreiben von Anwalt oder Gericht kommen.
das Widerrufsrecht gilt erst ab Erhalt der Ware und bezieht sich nicht wie in diesem Fall Auf Sonderangebote/Sonderanfertigungen.