Kann ich Tpflappen aus lizensierten Büchern fertigen und diese dann verkaufen?

9 Antworten

Vorsicht: Auch wenn es "nur" Topflappen-Design ist: Hier hat zumeist keine "Mutti" am Küchentisch die Muster entworfen, sondern irgend ein Designer/Designerin! ALLES, was in einer Zeitschrift veröffentlicht wird, ist geistiges Eigentum von irgend jemand: Texte sind geschrieben, Strick- oder Häkelmuster entworfen, Weihnachts-Basteleien entwickelt, Taschen designt worden. Von allem, was eine Zeitschrift zeigt, bestehen Urheberrechte, sogenannte "Geschmacksmuster" und Copyrights, es sei denn, sie zeigen Dinge aus der freien Natur.

Da die Muster in einer Zeitschrift zu finden sind, können wir davon ausgehen, dass hier bezüglich der Präsentation der Muster und Anleitungen Geschäfte mit dem Verlag gemacht wurden - hier hat also jemand eindeutig Interesse an der geschäftlichen Nutzung seiner Entwürfe...und wird sich rechtlich zur Wehr setzen, wenn ihm jemand hier mit aus Trittbrett springen will.

Anleitungen, die eine Zeitschrift zeigt, können so gut wie niemals zu kommerziellen Zwecken verwendet werden. Anfragen kann man, aber oft ist die Antwort ein klares NEIN - und ein erkauftes Nutzungsrecht ist oft so teuer, dass man schon die Absicht haben müsste, diese Teile zu Tausenden und über Jahre zu produzieren und zu verkaufen...um die teure Lizenz überhaupt zahlen zu können.

Die Lizenzen sind so hoch, damit sie sich nicht gleich jeder Zweite "Kreative" kaufen kann. - Und wenn jemand sich zu einer solchen Summe z.B. ein Topflappen-Muster erkauft, dann ist für den Designer das Geschäft gemacht!

Solange die Muster nicht als Geschmacksmuster oder Marke geschützt sind - wo ist das Problem?

Auch dann gilt der Nachsweis, WANN und unter WESSEN Namen diese Muster zu allererst aufgetaucht sind. Und da beweist schon allein die Zeitschrift mit ihrer Veröffentlichung und dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem "Designer", dass sie den früheren Zeitpunkt belegen kann. Das geht auch ohne Geschmacksmuster & Co.

ich kann mir nicht vorstellen,daß das Häkeln/Stricken/Nähen nach Anleitung und dem darauffolgenden Verkauf verboten ist.Dann müßte das ja auch für Rezepte gelten??? Wenn du Angst davor hast,nimm einfach eine andere Wollfarbe

Manchmal gilt das fpr Rezepte...

Es kommt immer drauf an, was gerade urherberrechtlich geschützt ist.

"Generell gilt, dass die hier gezeigten Anleitungen frei verwendbar sind für den privaten Gebrauch. Gewerbliches Nacharbeiten ist ausdrücklich untersagt. Wer daran Interesse hat, nehme bitte Kontakt mit der jeweiligen Designerin der Anleitung auf."

So oder so ähnlich kannst du es im Kleingedruckten der meisten Anleitungen lesen, d. h. solange du also für dich privat häkelst oder auch für eine Freundin/Bekannte darfst du das jederzeit tun, auch gegen eine Unkostenpauschale. Probleme kannst du dann bekommen, wenn du deine Topflappen auf Märkten oder im Internet zum Verkauf anbietest. Es gibt Designer, die das sehr strikt und sehr unnachgiebig verfolgen. Wenn du das also vorhast, musst du vorher bei dem Designer eine schriftliche Erlaubnis einholen!

Eine andere Möglichkeit wäre, die gewünschte Anleitung deutlich sichtbar abzuändern, so dass es als eigenes Design gelten kann. Die Verwendung eines anderen Garnes reicht da vermutlich nicht.

Ich hoffe, ich konnte helfen. Viel Glück!

Meist darf man solche Dinge nur verschenken oder zu wohltätigen Zwecken verkaufen. Meist steht das mit in dem Musterbuch. Professionell dies zu machen ist meist verboten bzw. Du musst eine Lizenzabgabe abführen. Am besten, Du wendest Dich an einen Anwalt oder fragst bei dem entsprechenden Verlag nach. Meist sind diese sehr kulant. Ich habe aber auch bisher nur nach Verkauf zu wohltätigen Zwecken (Kirchgemeindebasar) nachgefragt.

Und auf welche Basis stellst du deine Theorie

@stelari

Weil ich oft schon solche Anmerkungen bei Strick- und Häkelmustern gesehen habe. Ausserdem habe ich den Topp-Verlag angeschrieben und nachgefragt, ob ich solche Sachen zu wohltätigen Zwecken verkaufen darf.