Kann ich Schadensereratz wegen falscher Öffnungszeiten verlangen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  • Nun, kannst Du denn überhaupt belegen, dass Du dort gewesen bist?
  • Dir ist schon klar, dass heute Gründonnerstag ist und man mit früheren Schließungen (auch schon zu Mittagszeit) rechnen muss?
  • Webseiten von Verwaltungen werden halt noch viel zu oft wie Zeitungen behandelt und sind daher nicht aktuell - möglicherweise stand dort aber eine Pressemitteilung bezüglich der früheren Schließung nur bei den Öffnungszeiten stand diese Schließung nicht dabei
  • Die entstanden Kosten stehen in keinen Verhältnis zu dem Aufwand den eine Schadensersatzbeanspruchung erfordern würde

nun...

1. Ja, ich kann belegen, dass ich dort war.

2. Ich weiß ja nicht, was hier alle mit Gründonnerstag haben. In den letzten 40 Jahren war dies weder ein vollständiger (z.B. wie Neujahr) noch ein halber (wie z.B. Heiligabend) Feiertag, und nicht ein einziger Arbeitgeber wäre auch nur im Traum auf die Idee gekommen, mir dafür früher frei zu geben.

3+4. Naja, es geht mir primär um das generelle Prinzip: Muss für Öffnungszeiten (und damit für unangekündigte Änderungen) eine Haftung übernommen werden? Bei höherer Gewalt kann ich das ja prinzipiell noch verstehen, aber höhere Gewalt ist Ostern ganz sicher nicht :D

Mittlerweile hat sich übrigens eine praktische, unbürokratische Lösung gefunden.

@DatLicht

2. Wir sprachen ja von einer Behörde. 

3+4. Das halte ich für höchst unwahrscheinlich - mir ist da nichts bekannt. Nur wenn Du einen festen Termin gehabt hättest und man hätte diesen nicht rechtzeitig abgesagt, könnte ich mir einen Anspruch auf Entschädigung vorstellen. 

Wenn man darüber nachgedacht hätte, dass heute Gründonnerstag ist, dann hätte man auch vielleicht vorher angerufen, bevor man 48 Kilometer weit fährt, oder?

Das war doch dein Fehler, dass du dich nicht aktuell erkundigt hast, ob die normalen Öffnungszeiten auch heute gelten.

Das ist sinnlos.

Meistenteils werden solche Änderungen in der Zeitung bekannt gegeben (bei uns in einer Beilage, die sich (Pulsschlag" nennt).

Du hast einfach Pech gehabt.

da wirst kein Schadenersatz beanspruchen können. Das wird wohl ne Ursache haben. Sowas muss nicht auf der HP stehen. 

Nein kannst du nicht! Das die Behörde eben mal eher geschlossen hatte ist einfach Pech!

Und das ist so, weil...?

@DatLicht

man sich am Tag vor den Feiertagen vorher erkundigt, ob auch dann die längeren Öffnungszeiten gelten