Kann ich nur auf meinem Miteigentumsanteil ein Darlehen aufnehmen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ihr könnt nur gemeinsam über das Eigentum verfügen. Du kannst Deine Hälfte auch nicht beleihen, da man ein Wohnungseigentum nicht real teilen kann. Ihr haftet immer gemeinsam und es gehört Euch auch alles gemeinsam. Aber das Gesetz bietet Dir eine Möglichkeit: Du kannst die Zwangsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft beantragen. Dann bietest Du im Versteigerungstermin auf die Hälfte Deines Bruders. Um genauere Informationen zu erhalten, solltest Du das zuständige Amtsgericht aufsuchen und einen Rechtspfleger befragen.

Nur das ganze Ding kann zusammen verkauft werden... Du kannst eine Versteigerung beantragen... Wie das in Deutschland geht weiss ich nicht.. auch nicht wie es da heisst... In Frankreich und Luxemburg geht das unter dem Namen Licitation... Ich habe in Wikipedia keine Weiterleitung auf deutsche Seiten gefunden...

Ich glaube du müsstest dich mal über Teilungsversteigerung informieren und dann deinen Bruder.

Ich glaube eine einvernehmliche Lösung wäre das Beste.

Teilungsversteigerung

Daaaaannnkkeee ellaluise.... ich suche schon seit längerem den deutschen Ausdruck dafür.....