Kann ich nach Erbausschlagung eines Hauses bei der Versteigerung mitbieten?
Wir stehen vor der Frage - sollen wir das Erbe eines EFH der Mutter antreten oder lieber ausschlagen. Auf dem Haus sind noch relativ hohe Belastungen - außerdem gibt es viele Geschwister. Einige der Kinder wurden testamentarisch enterbt, ein weiteres Kind hat bereits das Erbe ausgeschlagen. Wenn wir anderen nun das Erbe auch ausschlagen würden, müsste es wohl zu einer Zwangsversteigerung kommen. Könnten wir dann noch mitbieten ? Hat da jemand Erfahrungen ? Vielen Dank !!!!
6 Antworten

Enterbt oder nicht der Anspruch auf den PFLICHTTEIL bleibt ! 1/12 vom normalen Erbe!!!
Tretet Ihr das Erbe an,dann erbt ihr auch die Schulden!!!!
Mitsteigern könnt ihr!

Du kannst mitbieten und somit ein schuldenfreies Haus erwerben.

Du kannst jederzeit an der Versteigerung teilnehmen und das Haus erwerben. Das Haus wird auf dem freien Markt angeboten und ist somit für jeden käulich. Meist werden mehrere Termine bei Versteigerungen angesetzt, wenn z. B. das Haus nicht gleich zu dem genannten Preis ersteigert wird. Dann komt es zu einem Folgetermin und bei diesem wird der Preis günstiger angesetzt. Auch die Banken können mitbieten und das Haus ersteigern. Das wird gerne gemacht, wenn sich gute Wiederverkaufschancen für die Bank bieten. So holen die sich dann beim Verkauf der Immobilie nicht bezahlte Hypotheken herein.

Ich komme bei der Frage nicht ganz mit! Wenn belastungen auf dem Haus sind, sind sie mit Sicherheit nicht höher als der Verkehrswert der Immobile! Die Banken sind ja bekanntlich nicht dumm!Somit sehe ich keinen Sinn darin, das Erbe auszuschlagen.

Die Schulden haben die Höhe X. Aber der Verkaufswert kann niedriger liegen... bei einer Versteigerung weiß man ja nie. Die Belastungen sind Teil des Angebots. Das muss man sich im Gesamten ausrechnen. Ansonsten teile ich die Meinung, dass Mietbieten möglich ist. Wie gesagt. Das Haus ist dann wieder auf dem freien Markt verfügbar und der Erbausschlager hat nix mehr damit zu tun.

Natürlich kannst du dann mitbieten, es gehört dir ja dann nicht mehr. Aber die Belastungen, die da drauf liegen kaufst du u. U. mit.

Nun, ich kenne das, weil ich in einem Bauamt arbeite. Wenn im Grundbuch Hypotheken eingetragen sind, kann es sein (hängt von verschiedenen Faktoren ab), dass die nicht gelöscht werden. In Kaufverträgen heißt es dann z. B. immer: Grundbuch Blatt... eingetragene Grundschuld in Abt. ... für... Und diese übernimmt man dann auch. Die Banken biegen das schon richtig hin, damit sie an ihr Geld kommen.
ähhh, kannst du das mal erklären?