Kann ich nach der Lehrabschlussprüfung kündigen

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In Deutschland endet die Lehre automatisch mit dem Bestehen der End-Prüfung, also ist keine Kündigung nötig. Wenn man die Prüfung nicht schafft, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Azubi bis zur ersten Wiederholungsprüfung weiter zu beschäftigen. Geht auch diese Prüfung daneben, ist der AG aus dem Schneider. Die Lehre ist beendet aber ohne Abschluss. Der Azubi kann auf eigene Kosten an der zweiten Wiederholungsprüfung teilnehmen. Schafft er auch diese nicht, ist die gesamte Ausbildung wertlos. Wie läuft das in Österreich?