Kann ich mit HartzIV ein Aktien-Depot eröffnen?

10 Antworten

Salue

Natürlich wirst Du dann damit rechnen müssen, dass die Behörde abklärt, ob Du wirklich Steuergelder benötigst, wenn Du doch genug Kapital zur Verfügung hast, um mit Aktien zu spekulieren.

Tellensohn

Ja, nur musst du Dividenden und Gewinne aus Verkäufen an das Amt melden damit sie diese auf dein Harz4 anrechnen, bzw abziehen können und sobald mehr als ein bestimmter Betrag dort sind, wird das Harz4 eingestellt bis du den kompletten Betrag aufgebraucht hast. Es bringt also nicht viel.

Wenn du erfolgreich spekulieren kannst, musst du das sogar:

SGB II § 2 Grundsatz des Forderns
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. [...]

Als Freiberufler oder als Gewerbetreibender hast du auf deine bereinigten Gewinne einen Freibetrag von pauschal 600,- im Halbjahr plus (bis zu einer Obergrenze) 20 Prozent vom Rest.

Da du mit 30 alleine schon ein Schonvermögen von 4.500,- hast und mit 60 von 9.000,-, können schon kleine Kursschwankungen nützliche Gewinn abwerfen (oder Verluste natürlich :-).

Gruß aus Berlin, Gerd

natürlich kannst du ein Depot eröffnen. Hast du denn auch Geld um dir Wertpapier zu kaufen?

Innerhalb des Schonvermögens ist es egal ob Depot, Sparbuch oder Bargeld.