Kann ich mit dem Rasentraktor zur Schule fahren?

4 Antworten

Die Fahrzeugzulassungsverordnung gilt nur für Fahrzeuge über 6 km/h, siehe §1 FZV:

Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger.

Somit gilt auch die in §4 FZV genannte Betriebserlaubnispflicht nicht für das Fahrzeug.

Weiterhin benötigt es keine Versicherung, siehe §2 PflVG:

(1) § 1 gilt nicht für
Halter von
a) Kraftfahrzeugen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sechs Kilometer je Stunde nicht übersteigt,

Im genannten §1 PflVG wird die Versicherungspflicht geregelt, dein Fahrzeug fährt unter 6 km/h, somit gilt §1 nicht für dein Fahrzeug.

Das Fahrzeug ist zudem fahrerlaubnisfrei, siehe §4 FeV:

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
3. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.

Ein Rasenmähertraktor ist eine solche selbstfahrende Arbeitsmaschine.

Die bisherigen Antworten sind geraten und teils grob falsch.

Nein- solche Teile haben keine Straßenzulassung und sind somit ist das fahren im öffentlichen Raum nicht erlaubt.

Bei dem Tempo kannst Du auch laufen. Das ist gesünder für Dein Gehär.

wäre nur zulässig wenn er eine betriebserlaubnis hat.musst dann umgerüstet sein mit blinker,beleuchtung,warnblinkanlage um der STZVO zu entsprechen.wenn das umgebaut ist ab zum tüv wegen gutachten,mit dem zur zulassungsstelle die stellen dann die betriebserlaubnis aus.ohne alles ist es fahren ohne versicherung und ohne schein und die sheriffs lassen das ding abschleppen