Kann ich mit dem Kurzkennzeichen fahren?
Hey kann ich mit dem gelben Kurzkennzeichen normal fahren? Kollege meint man darf normal fahren bis die Gültigkeit endet.
Habe. Recherchiert und gelesen daß es eine Bußgeld von 50.€ gibt und man nur vom übergabe Ort oder TÜV dekra oder werkstatt nach Hause fahren darf.
Was stimmt den jetzt?
Was kann ich denn sagen wenn ich zum Beispiel angehalten werde?
5 Antworten
Wenn das Auto eine gültige HU hat, darfst du damit eine Probefahrt machen und es zu dir überführen. 5 Tage spazieren fahren ist nicht erlaubt. Wobei man das bei einer Kontrolle natürlich nur schlecht nachweisen kann.
Du darfst damit Probe- und Überführungsfahrten machen wenn das Fahrzeug noch eine gültige HU hat. Du solltest damit aber nicht freitags zur Disko fahren. Das kann Ärger geben.
Im Gegensatz zu den roten Kennzeichen, die ausschließlich für gewerbliche KFZ Händler bestimmt sind, sind die Kurzzeitkennzeichen auch für Privatleute verfügbar.
Dabei ist zu beachten, dass ein Kurzzeitkennzeichen nur an einem Fahrzeug benutzt werden darf.
Eine wechselnde Verwendung an mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig.
Des Weiteren ist zu beachten, dass für die Zulassung eines Kurzzeitkennzeichens nun die Vorlage der Fahrzeugpapiere und eines gültigen HU Nachweises notwendig ist.
Die Vorlage kann bei den meisten Zulassungsstellen auch in Kopie erfolgen.
Sollte die Vorlage einer gültigen HU nicht möglich sein, wird das Kurzzeitkennzeichen für Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirkes eingeschränkt.
Kurzzeitkennzeichen sind nicht ortsgebunden.
Es darf also an einem Ort zugelassen werden und dann an einem evtl. abweichenden Standort des Fahrzeuges montiert werden.
Mit einem Kurzzeitkennzeichen dürfen aber nur folgende Fahrten unternommen werden:
- Probefahrten
- Überführung eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort
- Vorführtermin beim TÜV oder Dekra
https://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen
"Normal fahren" ist nicht.
"Probefahren ist nicht mehr erlaubt. Es sei denn, die Fahrt führt zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat; oder zur nächstgelegenen Werkstatt, zwecks unmittelbarer Behebung "erheblicher oder geringer Mängel".
http://www.autobild.de/artikel/kurzzeitkennzeichen-neue-regeln-5335645.html
Nicht nur das. Ich habe sogar daraus zitiert.
Du hast ihn nicht wirklich gelesen.
Das Kurzzeitkennzeichen gilt bis zu dem Tag einschließlich, der draufsteht.
Hasst du den Artikel überhaupt selber mal gelesen ?