Kann ich mit 18 Jahren Halbwaisenrente beantragen?

3 Antworten

Dir steht während der Ausbildung sowohl Kindergeld als auch eine Halbwaisenrente zu und Beides über das 18. Lebensjahr hinaus!

Wenn Du jetzt bei Deiner Oma lebst, dann kann auch Deine Oma das Kindergeld für Dich beantragen und die Halbwaisenrente müsste auch an Deine Oma ausgezahlt werden, weil Du ja von ihr versorgt wirst.

Hast Du zu Deiner Mutter gar keinen Kontakt mehr? Bitte sie wenigsten um Deine Kindergeld-Nummer und um die Bearbeitungsnummer Deiner Rente und dann erkundige Dich mit der Oma gemeinsam, wie diese Gelder zu Deiner/Eurer Verwendung umgeleitet werden können.

Alles Gute wünsche ich Dir

Ich wohne ja noch nicht mal bei meiner Oma .. Ich wohne bei meinem Freund auf die Kosten von der Mutter von meinem freund.. ich habe meine mama versucht drauf anzusprechen aber sie sagt ich habe kein recht drauf und ich habe mich ja entschieden auszuziehen. also sagt sie muss ich gucken wie ich zurecht komme .. was ich ziemlich gemeint finde da wir Jahre lang nur streit hatten und es keinen sinn mehr gab weiter da zu wohnen.. 

@Jana15081998

Dann solltest Du Dich bitte am Montag ans Jugendamt wenden!

Erklär dort bitte die derzeitigen Umstände und bitte um Unterstützung!

Deine Mutter ist Dir gegenüber auch unterhaltspflichtig. Und wenn Du nicht mehr bei ihr wohnst sogar barunterhaltspflichtig! Das heißt, dass Kindergeld steht der Mutter Deines Freundes zu, weil Du dort im Haushalt wohnst und sie Dir Essen und Unterkunft gewährt. Die Halbwaisenrente ist ebenfalls für Deinen Unterhalt gedacht. 

Die Sachbearbeiter beim Jugendamt werden Dir die ganzen Zusammenhänge erklären und da Du in wenigen Monaten sowieso volljährig bist, wird es keinen großen Stress mehr geben. Die Mutter Deines Freundes sollte Dich begleiten.

Deine Mutter macht es sich da ein bisschen zu einfach und sollte eigentlich wissen, dass sie Dir gegenüber auch noch in der Pflicht ist, bis Du Deine Ausbildung abgeschlossen hast!

Nochmals alles Gute

@auchmama

Danke für die weitere antwort.. ist nur doof das ich Angst habe nochmal zum jugendamt zugehen, da ich mir aus anderen gründen schon mal Hilfe holen wollte.. beim Gespräch mit meiner Mutter meinem Stief Vater und der Frau vom Jugendamt haben die mir nichts geglaubt und haben mir sogar verbot zu meinem Freund und seiner Familie gegeben (mein Handy abgenommen so dass ich kein Kontakt aufnehmen konnte.. meine Mutter war eine h vor mir da und hat einfach irgendwas erzählt.. mich hat die Frau vom jugendamt ausgelacht und als ich mir Hilfe geholt habe als ich auf Klo war (von der Mutter von meinem Freund ) (habe sie angerufen das sie schnell kommen muss) gab es nur noch mehr Streit und selbst die Mutter von meinem Freund hat später geweint weil so lügen Geschichten erzählt wurden.. :(

@Jana15081998

Hast Du denn gar keinen aus Deiner Familie mehr, der Deine Aussagen bestätigen kann? Was ist mit Deiner Oma? Da scheinst Du doch noch guten Kontakt zu haben, oder? Notfalls auch um einen Termin bei der Leitung vom Jugendamt bitten! Du bist mit 17 ja kein kleines Kind mehr und wenn Du weiterhin Dein Leben im Griff hast, regelmäßiger Schulbesuch, vernünftige Noten, Ausbildung suchen und antreten etc. kann Dir keiner etwas vor werfen!

Vielleicht versuchst Du auch mal hier anzurufen:

https://www.nummergegenkummer.de/cms/website.php?id=/de/index/kinder_und_jugendtelefon.htm

Da sitzen geschulte Menschen und vielleicht wissen die noch einen besseren Rat. Der Anruf ist übrigen kostenlos und auch anonym!

Wenn Du volljährig bist, sieht die Sache gleich komplett anders aus und Du kannst dann - notfalls mit Unterstützung eines Fachanwalts für Familienrecht, Deine Ansprüche sogar einklagen!

Was Dein Kindergeld angeht könnte ich mir sogar vorstellen, dass dann sogar rückwirkend geklärt wird, wo Du tatsächlich gelebt hast! Zumindest solltest Du das dann noch mal bei der Kindergeldstelle ansprechen. Das KG könnte dann von Deiner Mutter zurück gefordert werden, weil Du ja gar nicht mehr in ihrem Haushalt warst und sie MUSS solch eine Veränderung der KG-Stelle unverzüglich mitteilen - die Auszahlung erfolgt dann an Dich bzw. an die Mutter Deines Freundes - sogar rückwirkend - aber davon habt ihr natürlich jetzt noch nichts :-/

Was Deine Halbwaisenrente angeht; kannst Du Dich dann mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen. Die Versicherungs-Nummer dürfte sich aus dem vollständigen Geburtsdatum Deines verstorbenen Vaters zusammen setzen und Du wirst dann namentlich mit erwähnt - das nur als Anhaltspunkt, damit Du weißt, welche Daten Du dann brauchst. Ich bin mir auch absolut sicher, dass Deine Mutter diese Rente beantragt hat. Wenn ein Elternteil verstirbt, wird schon von Amts wegen geschaut, ob noch minderjährige Kinder zu versorgen sind!

So, ich hoffe ich konnte Dir wenigstens ein klein wenig weiter helfen. Mir bleibt jetzt nur noch "Daumen drücken", dass sich alles recht bald zum Guten wendet. Falls Du noch Fragen hast, immer her damit und alles Gute für Euch ;-)

@auchmama

Also meine Oma die kenne ich erst seit einem Jahr, da meine Mutter mir den Kontakt zu meiner andrern Familie verboten hat und ich zu Jung war um zu wissen wo die Wohnen etc.

Ja Sie konnten mir auf jedenfall weiterhelfen.

habe heute ein gespräch mit meiner Mutter gesucht wo sie sagte ja sie bekommt das ich hätte aber kein recht darauf und so weiter.

Außerdem wären es angeblich nur in dem sinne 170.- wie meine Mutter es ausgedrückt hat. Kann das sein ? Im Internet stand nähmlich das es sich da eigentlich um mehr handelt. :/

@Jana15081998

Um was handelt es sich denn bei den 170, meinst Du damit die Rente? 

Dein Kindergeld sind ab Januar 2016 190 Euro monatlich!

Eine Halbwaisenrente wird nach den vom Rentenzahler, also Deinem Vater, bis zu seinem Tod erwirtschafteten Rentenpunkten errechnet. Das heißt, wie lange er überhaupt einzahlt und wie viel er damals verdient hat. Sehr alt kann Dein Vater ja noch nicht gewesen sein und entsprechend geringer ist dann auch eine Rente.

Aber immerhin werden Dir diese beiden Beträge auch während der Ausbildungszeit ungekürzt weiter gezahlt. Und jeden Monat diese festen Einnahmen zu haben - Du wirst es zu schätzen wissen!

Schade das Deine Mutter den Kontakt zur Oma so lange unterbunden hat und schade, dass sie sich insgesamt so verhält :-(

Wenn Du bereits recherchiert hast, müsstest Du ja wissen, dass die Halbwaisenrente bis zum18. Lebensjahr gezahlt wird.

Wenn nachgewiesen werden kann, dass man sich zu diesem Zeitpunkt noch in der Ausbildung befindet, kann ein Antrag auf Weiterzahlung gestellt werden. Dabei ist es egal, ob es sich um eine schulische oder berufliche Ausbildung handelt. Die Halbwaisenrente wird auch für die Dauer eines freiwilligen ökologischen oder freiwilligen sozialen Jahres weiter gezahlt

danke fuer die schnelle antwort. wie sieht es denn aus mit dem Kindergeld.. Kann ich das zusaetzlich yur halbweisenrente beantragen

@Jana15081998

Natürlich, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

@dandy100

ich meine mit 6 Jahren war ich ja zu jung aber hatte meine Mutter recht das geld zu kriegen wo ich nie was von gesehen habe und mit 16 Jahren nur 20 euro Taschengeld bekommen habe?

Jetzt Wohne ich nicht mehr zuhause und die kriegt das Kindergeld und das geld der halbweisenrente.. das kann doch nicht so richtig sein?

@Jana15081998

Deine Mutter ist nicht dazu verpflichtet, Dir das Kindergeld
auszuzahlen, solange Du minderjährig bist und noch zuhause lebst.
Allerdings ist sie Dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, solange Du in der Erstausbildung/Studium bist und Dich nicht selbst versorgen kannst/selbst kein Einkommen hast. Das Kindergeld wird dem Unterhalt dann angerechnet. 

Auch die Halbwaisenrente dient  Deinem Unterhalt und wird als Dein eigenes Einkommen bei der Berechnung Deines Unterhaltsanspruchs, den Du an Deine Mutter hast, verrechnet

@dandy100



ich meine mit 6 Jahren war ich ja zu jung aber hatte meine Mutter recht das geld zu kriegen wo ich nie was von gesehen habe und mit 16 Jahren nur 20 euro Taschengeld bekommen habe?

Jetzt Wohne ich nicht mehr zuhause und die kriegt das Kindergeld und das geld der halbweisenrente.. das kann doch nicht so richtig sein?



Als Du noch Kind warst und bei Deiner Mutter gelebt hast, war das alles rechtens!!!

Das Kindergeld und auch die Halbwaisenrente ist für Dich verwendet worden und zwar für anteilig Miete, Strom, Essen, Versicherungen, Kleidung, Heizung, Schulsachen etc.etc.!

Da wird nicht jeder Cent genau abgerechnet. Das passiert in keiner Familie. Und 20 Euro Taschengeld waren in dem Fall auch vollkommen in Ordnung. Alles andere war ja bezahlt!

Kindergeld und die Rente sind für Deinen Lebensunterhalt gedacht und nicht als großzügiges Taschengeld zum verplempern!

Kannst Du mir folgen?

Jetzt wo Du ausgezogen bist, sind diese Gelder weiterhin für Deinen Lebensunterhalt notwendig......und darum hättest Du jetzt Anspruch drauf, um halt die jetzigen von Dir mit verursachten Kosten zu decken, die ja nun die Mutter Deines Freundes trägt!

@auchmama

Ja das ist mir klar. Das Geld möchte ich ja auch für die Mutter von meinem Freund haben. Ich gehe momentan nebenbei der Schule selbst noch hundesitten und putzen um wenigstens ein bisschen abgeben zu können.

@Jana15081998

Das mit dem Jobben nebenher machst Du übrigen sehr gut! Es beweist, dass Du Dein Leben im Griff hast! Und das allein ist schon eine gesunde Ausgangsposition, falls Du doch noch beim Jugendamt vorstellig wirst!

Du führst ein geordnetes Leben und das kann Dir keiner absprechen. Somit dürften Dir auch die Gelder zustehen, die Deine Mutter jetzt einfach einbehält.

Vielleicht macht Ihr als "Frauenfront", also Du, Deine Oma und die Mutter Deines Freundes, doch noch mal gemeinsam beim Jugendamt einen Termin! Es kann doch nicht sein, dass Dir wenige Monate vor Deiner Volljährigkeit, derartig Steine in den Weg gelegt werden und Du kein Geld zum Leben hast!

Verwende dafür ruhig die Argumente, die ich hier in meinen Kommentaren verwendet habe und lasst Euch nicht einschüchtern!

Fühl Dich mal gedrückt und "Du schaffst das"!

Bis zu deinem 18 Lebensjahr steht dir sowohl das Kindergeld,als auch die Waisenrente ohne jegliche Voraussetzungen zu !

Ich würde deine Mutter also schnellst möglich mal auf das Kindergeld ansprechen,denn das wird sie wie die Waisenrente sicher bekommen.

Wenn du bei deiner Oma wohnst und da gemeldet bist,dann könnte der Anspruch auf die Oma übergeleitet werden.

Ab deinem 18 Lebensjahr musst du dann beim Kindergeld als auch für die Waisenrente z.B. in Ausbildung sein,egal ob schulisch oder betrieblich.

Bei der Waisenrente musst du also in einer Ausbildung / Studium sein,die Waisenrente kann dann max. bis zum 27 Lebensjahr gezahlt werden.

Beim Kindergeld würde es schon ausreichen,wenn du ab 18 dann bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als z.B. Ausbildung suchend gemeldet wärst bzw.schon einen Ausbildungsvertrag zum bald möglichsten Beginn der Familienkasse vorweisen könntest.

Dann besteht ab da Anspruch auf Kindergeld,bis in der Regel zum 25 Lebensjahr,wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

Danke für Ihre schnelle Antwort.. das hat mir sehr weitergeholfen.hätte da aber noch eine frage .. in diesen Bögen zum Antrag zur weisenrente soll ich angaben (versicherungsnummer usw.) von meinem toten Vater angeben .. wie komm ich an diese angaben wenn meine Mutter mir so was nicht geben möchte

@Jana15081998

Solange du noch minderjährig bist,würde ich mich an das zuständige Jugendamt wenden,weil du deine Ansprüche erst ab 18 selber durchsetzen kannst und dann auch musst,solange würde ich aber nicht warten,denn das Geld zahlt dir keiner nach,dass ist dann weg !

Selbst wenn du dann ab 18 ggf.die Möglichkeit hättest das bei deiner Mutter einzuklagen,wenn du es vorher von ihr eingefordert hättest,müsste sie erst mal etwas haben,denn wo nichts ist,da gibt es auch nichts zu holen.

@isomatte

in diesen Bögen zum Antrag zur weisenrente soll ich angaben (versicherungsnummer usw.) von meinem toten Vater angeben .. wie komm ich an diese angaben wenn meine Mutter mir so was nicht geben möchte

Um der Rentenversicherung zu belegen, dass Du ein Kind Deines verstorbenen Vaters bist, reicht eine Geburtsurkunde von Dir. Die bekommst Du von der Gemeinde wo Du geboren bist. Da brauchst Du also gar nicht Deine Mutter drum bitten!

Du gehst mit Deinem Personalausweis zur Gemeinde und bittest um die Kopie Deiner Geburtsurkunde!

Und wie unten schon erwähnt, setzt sich die geforderte Versicherungsnummer aus dem vollständigen Geburtsdatum Deines Vaters zusammen, der ebenfalls in DEINER Geburtsurkunde mit Datum erwähnt ist. 

Der Rentenkasse liegen aber diese ganzen Angaben auch vor und der korrekte Abgleich ist dort kein Problem!

@auchmama

Danke für Ihre hilfe, hat mir sehr weiter geholfen