kann ich mit 18 endlich ausziehen?

4 Antworten

Mit Eintritt der Volljährigkeit wird man Dich sowieso dazu auffordern Dir eine eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer zu suchen.

Freiwillig wird das JA die erheblichen Kosten dieser Wohnform ohne zwingende Notwendigkeit garantiert nicht mehr leisten wollen.

Soweit Dein Auszubildendenentgelt + Kindergeld dann nicht ausreichen, kannst Du einen Antrag auf BAB stellen. Trotzdem hast Du u.U. Anspruch auf Hilfe durch das JA gemäß § 35a  ff Jugendhilfegesetz.

Jep.....sich nicht an Regeln halten wollen,die die Gemeinschaft aufstellt,aber dann von der Gemeinschaft Geld haben wollen.

Die Betreuer kennen dich und werden ihren Grund haben,dass sie dir ein allein Leben nicht zutrauen.

Und wo willst du eine Wohnung her bekommen?

Wie willst du sie finanzieren? Zuschuss würdest du zur Miete bekommen....aber was ist mit Strom,Heizung,Versicherungen,I-Net,essen,trinken,Hygieneartikel ......

Wie willst du das mit einem mickrigen Ausbildungsgehalt stemmen?

Alleine das zeigt mir,dass du noch nicht reif bist,alleine zu leben 

Nur nach "Reife" wird in solchen Fällen eher nicht gefragt. Eine Unterbringung außerhalb einer Wohngruppe ist für den Staat um ein Vielfaches preiswerter.

Mit 18 Jahren kannst du machen was du willst. (Vorausgesetzt du bist nicht entmündigt)

Klar darfst du ausziehen.