Kann ich meinen Nachbarn kosten, die absichtlich von ihnen verursacht worden sind in Rechnung stellen. Bitte lest die Beschreibung...?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da Grundstücke grundsätzlich mit einer Einfriedung zu versehen sind,also einer Hecke ,einer Mauer oder einem Zaun,könnte der Nachbar auch Muffe bekommen haben,wenn ein Bauvorhaben ansteht.

1.Er hat Angst,zum Zaunbau aufgefordert zu werden.Dies kann schon ,je nach Satzung bislang ordnungswidrig gewesen sein,und sogar eine Frist kann gesetzt werden,Ersatzvornahme angedroht werden.

2.Er möchte kein Exempel statuieren.Wenn einmal ein Kran,ein Bauwagen über sein Grundstück fährt....könntest Du das nächste Mal klagen,wenn er es ablehnen sollte.

Vielleicht hättest erst einmal beim Bier die Sache besprochen.So hättest Du schriftlich zusichern können,das es nur diese eine Ausnahme gibt.Eine Wiederholung ausgeschlossen ist.Falls es eine Pflicht zur Einfriedung gibt,hättest Du halt die Geldbuße übernommen.^^

Nein,Du kannst keinesfalls den Nachbarn zur Kasse bitten.Du solltest Dir auch nichts anmerken lassen,denn Du könntest als direkter Nachbar noch auf Ihn angewiesen sein.

Ein Wegerecht bedeutet,das Du zu Fuß oder mit einer Handkarre,oder einem Fahrrad über sein Grundstück gehen darfst,wenn das erforderlich ist.Zusätzlich darf ein Gerüst gestellt werden,sofern die Grundstücke direkt aneinandergrenzen,nach Altem Recht keine 3.Meter Baugrenzen eingehalten sind,bzw.nicht zu werden brauchen.Weitergehende Rechte sind mit einem Wegerecht nicht begründet.Eine Ausnahme kann eine Viehtränke ,z.B.sein,in alten landwirtschaftlichen Anwesen,nach dem Gewohnheitsrecht.

Beste Grüße

Das ist das gute Recht des Nachbarn - man will nicht alles über sein Grundstück fahren oder gehen lassen! Ich sehe ihr habt notariell eine Art "Wegerecht" vereinbart. Gibt es denn keinen anderen Zugang zu eurem Grundstück? Wie gelangt ihr denn mit euren Fahrzeugen dahin? Dürft ihr im Rahmen des "Wegerechts" mit den Fahrzeugen da fahren?

Das solltet ihr unbedingt abklären - wenn ihr Recht bekommt, dann könnt ihr eine angemessene Entschädigung verlangen.


Nur in Ausnahmefällen als Hinterlieger z.B. könnte ein Wegerecht bestehen,das das befahren des Nachbargrundstückes einschließt.Das wäre ein speziell im Grundbuch eingetragenes Recht.Ich gehe nicht davon aus,das dies so ist.Nur dann wäre der Nachbar schadenersatzpflichtig.

Du kannst dich gar nicht dagegen wehren.

Hallo lieber Fragesteller,

da sehe ich leider ein wenig schwarz für Dich. Denn Du willst über sein Grundstück fahren bzw. fahren lassen. Und das kann er Dir natürlich verwehren. Da kann halt leider auch nicht von müssen die Rede sein, denn es ist nun mal sein Hab und Gut. Streng genommen hätte er nicht mal einen Zaun bauen brauchen. Er hätte es Dir schlicht untersagen können.

Ein wenig anders sieht es aus bei deinem Nebensatz, "wir haben übrigens Wegerecht." Habt Ihr das mündlich oder schriftlich? Und ist irgendwie geregelt, wie das gekündigt werden kann. Letztlich wird Dir auch das nicht besonders helfen, da er es mit Sicherheit einseitig aufkündigen darf, dann hast Du immer noch nicht das verbriefte Recht einfach über das Grundstück zu fahren.

Von daher, so leid es mir tut, ich denke, dass Du da nicht viel machen kannst.

Liebe Grüße
DatSchoof