Kann Ich meinen eigenen Gerichtstermin absagen und lieber Zahlen?

6 Antworten

ob das jetzt noch mit den 400,--alleine getan ist, da bin ich mir unsicher.. immerhin hast du ja weitere verwaltungskosten durch deinen einspruch verursacht.. ruf doch bei der geschäftsstelle des gerichts an und frage?

Wenn das Gericht Deine Anwesenheit anordnet, ist dies mit der Zahlung einer Strafe wegen Nichterscheinens nicht erledigt. Du musst trotzdem erscheinen.

Das ist nicht wie in der Schule, wo man eine geschickte Ausrede erfindet oder auch nicht, sondern, dort muss man erscheinen.

Der Richter kann die Zwangsgeld-Schraube ansetzen, er kann Dich aber in Beugehaft nehmen, je nachdem, ob das für die Sache nützlich ist. Es gibt Verfahren, wo man persönlich anwesend sein muss, ansonsten würde ja ein Säumnisurteil ergehen.

PS: Es gibt übrigens Ausreden: Urlaub, Krankheit. Funktioniert aber nur begrenzt, und die eigentliche Sache ist unausweichlich.

Natürlich kannst Du Deinen Einspruch zurückziehen, die Strafe anerkennen und somit den Gerichtstermin vermeiden. Dir sollte jedoch klar sein, dass dann die Verwaltungskosten, die seit Deinem Einspruch entstanden sind, an Dir hängen bleiben.

Das geht, du kannst den Gerichtstermin noch absagen und dann musst du die 400 Euro zahlen. Ob noch weitere Kosten auf dich zukommen das musst du mal abwarten.

Den Gerichtstermin absagen geht nicht. Leider wirst du hingehen müssen und das durchziehen. Solltest du nicht erscheinen wird das teurer als 400,-€.

Natürlich kann man Gerichtstermine absagen. Urlaub, Krankheit.

@PrutzenOst

Mag schon sein. Hat aber trotzdem Konsequenzen, dann wird der Termin aufgeschoben und nicht aufgehoben.