kann ich meinen dobermann auch problemlos mit ins ausland nehmen?
wie sieht das aus wenn ich mit einem dobermann (kampfhund).
zum beispiel in die niederlande fahre, wo kann ich mich erkundigen
ob es dann vor ort keine probleme gibt schließlich kenne ich die gesetze dort nicht.
denn es kann ja sein das er dort nicht als kampfhund oder gar als viel gefährlicherer kampfhund eingestuft ist.
und wie sieht es mit anderen naheliegenden ländern aus zb. Österreich, Frankreich etc.
da ich öfters mal unterwegs bin und natürlich auch meinen hund mitnehmen möchte.
und wo könnte ich mich informieren ob ich im ausland für meinen hund bezahlen muss wie zb. Bus/Bahn-tickets, oder alles andere was mit Bus/Bahn im ausland zu tuhen hat.
wäre sehr erfreut über möglichst viele & lange antworten die mir aufschluss über meine doch sehr speziellen fragen bieten könnten
danke.
7 Antworten
Wenn du (d)einen Hund mit ins europäische Ausland nehmen möchtest, muss er gechipt sein, die letzte Impfung sollte ca. vor 4-6 Wochen vor der Abreise erfolgt sein, du musst ihn bei der Reisegesellschaft für den Flug angemeldet haben und für den Flug MUSS er Beruhigungsmittel erhalten haben !!!
Falls dir nur irgendetwas von diesen Auflagen fehlt, muss er am Flughaven zurückbleiben - das willst du doch nicht - oder?
Und darum solltest du dich mit deinem Tierarzt in Verbindung setzen, wie die von dir geplante Reise am problemlosesten zu organisieren ist !!!
Gruss Inga
PS: Lasse dich bloss NICHT von den Tipls hier irritieren - welche nach dem Motto gegeben wurden: "ich weiss, dass ich NICHTS weiss, aber ich schreibe jezt mal so, als wüsste ich "WAS ???" !
Danke für deine gute Bewertung :-) Gruss Inga
Hallo. :)
Da du ja einen Listenhund (uhh welch ein Wort.) hast,gelten in verschiedenen Ländern,verschiede Gesetzte für diese Hunde.
Das erste was du rausfindne musst ist,ob du deinen Hund generell überhaupt mitnehmen darfst,da einige Länder alleine schon die Einreise solcher Hunde verbieten!
Am besten informierst du dich darüber auf diversen Seiten :(http://www.tierpro.de/einreisebestimmungen.htm)
Oder noch besser bei deinem Tierarzt.Der wird desöftern über sowas ausgefragt und weiß müsste das wissen bzw kann er es auch nochmal nachsehen.
Bevor du mit deinem Hund in irgendein Land einreist solltest du darauf achten das dein Hund geimpft ist,da soetwas in den meisten Ländern angefordert wird.
Aber am besten in einem solchen Fall den Tierarzt fragen da der dir sicher ganz genau sagen kann wie das abläuft,da du ja einen Dobermann hast und ob für den nicht nochmal extra ungeschriebene Gesetze gelten.
Das weiß ich jetzt auch.Aber da die Fragestellerin sagte es wäre ein Kampfhund,habe ich angenommen das er auch ein Listenhund ist.Habe gerade selber mal nachgesehen,ist wirklich kein Kampfhund.Dann wäre auch die Einreise kein Problem.
Ja, traurig genug, dass der Fragesteller den Hund so betitelt ... (nachdem schon mehrere gesagt haben, dass der Dobi kein Kampfhund ist!)
Finde den Ausdruck Kampf bzw Listenhunde sowieso unmöglich..Bei richtigem Umgang ist so ein Hund in der Regel nicht Bösartig.
Dein Tierarzt könnte es wissen!
Sag mal, wie oft noch?! Der Dobermann ist kein Kampfhund! Solange du das nicht geschnallt hast, solltest du dir keinen anschaffen!!!
Die Niederlande hat übrigens kein R.A.D.-Gesetz mehr und auch in der Schweiz und in Österreich wird der Dobermann als ganz normaler Hund geführt - was er auch ist!
laut wikipedia ist er ein kampfhund ;)
Nicht alles, was auf Wikipedia steht, ist auch richtig. Es haben dir hier schon mehrere Leute gesagt, dass der Dobermann kein Kampfhund ist! Weder hier in Deutschland, noch in den Niederlanden, Schweiz oder Österreich!
DH BlackCloud und Klitschko21, so wenig Kenntnisse wie Du über diese edele Rasse hast nach so langer Zeit, fände ich es traurig wenn Du so einen Hund verkorkst. Mehr möchte ich dazu nicht schreiben, würde sonst nur gelöscht.
Warum? Warum ist bei mir, wenn ich in Google "Hund Reise Niederlande" eingebe, die Antwort auf Platz drei der Ergebnisse? Warum kannst Du das nicht? *Oh Gott*
Der Dobermann ist kein einheitlicher Listenhund! Der steht lediglich in Brandenburg in der Kategorie 2 - d.h. nach Wesenstest ein Hund wie jeder andere auch. Es gibt da ausser Impfungen und Chippung nichts weiteres zu beachten.