Kann ich meinen befristeten Untermietvertrag vorzeitig kündigen?
Ich bin mit meinem Sohn als Untermieter in eine möblierten Wohnung gezogen und habe einen befristeten Untermietvertrag mit einseitigem Kündigungsausschluss für mich. Der Hauptmieter hat sich nur für meine Person eine Untermieterlaubnis eingeholt und meinen Sohn nicht genannt. Nach viel Streit und Trara möchte ich ausziehen. Zudem wideruft der Hauptvermieter die Untermieterlaubnis bzw. es wurde ja keine offiziell für 2 Personen erteilt, weil dies auch die Anzahl der erlaubten Personen in der 2-Zimmerwohnung übersteigt (da der Hauptmieter selbst noch als 3. Person gezählt wird).
Kann mir jemand sagen, ob ich den Untermietvertrag vorzeitig und auch fristlos kündigen darf?
Viele Grüße Anita
4 Antworten
Wenn ich mich nicht täusche, ist ein einseitiger Kündigungsausschluss nicht wirksam zu vereinbaren, weil er eine Partei unangemessen benachteiligt. Daher gehe ich davon aus, dass diese Klausel von vornherein nichtig ist. Meiner Ansicht nach müsste dann die gesetzliche Regelung gelten.
Bei einem untervermieteten möblierten Zimmer in der vom Hauptmieter selbst genutzten Wohnung wäre die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig. Aus deiner Schilderung wird mir nicht ganz klar, ob diese Situation vorliegt.
Einen Grund für eine fristlose Kündigung sehe ich nicht.
Fraglich wäre ob der einsitige Kündigungsausschluss rechtens ist. ist er ddas nicht könntest du kündigen. Fristlos allerdings nicht, es sei denn im Vertrag von dir stehen eindeutig 2 Personen drin.
habe einen befristeten Untermietvertrag mit einseitigem Kündigungsausschluss für mich.
damit dürfte das ein unbefristeter Untermietvertrag sein, einseitige Benachteiligung und damit nichtig.
du kannst kündigen- ob Fristlos - kommt auf weitere Umstände an
damit dürfte das ein unbefristeter Untermietvertrag sein, einseitige Benachteiligung und damit nichtig.
Immer langsam mit die jungen Pferde. Noch ist der exakte Wortlaut nicht bekannt.
und habe einen befristeten Untermietvertrag mit einseitigem Kündigungsausschluss für mich.
Das ist keine Befristung, sondern ein Kündigungsverzicht. Ein einseitiger, nur für den Mieter, ist nur bei Staffelmietverträgen zulässig.
Bitte den exakten Wortlaut wie er im Vertrag steht.
Eine fristgerechte Kündigung ist vielleicht möglich.
Eine fristlose sicher nicht.
P. S.: Anita grüßt Anita;-)
es kann auch ein befristeter UMV sein, wie du angemerkt hast, der genaue Text ist interessant. Ich hatte mich nur auf das EINSEITIG bezogen.
Ja was denn nun?
Befristung oder Kündigungsverzicht?
Der exakte Wortlaut ist entscheidend.
Also mach dir die Mühe und stell diesen ein.
Ansonsten ist eine Hilfreiche Antwort nicht möglich.
Ich muss noch was hinzufügen. Der Hauptmieter hat nicht schriftlich die Begründung für die Befristung festgehalten.