Kann ich meinen arbeitslosen Mann von der Steuer absetzen? (kein Arbeitslosengeld,kein Alg2 )

3 Antworten

Hallo morchelino,

die Formulierung "arbeitslosen Ehemann von der Steuer absetzen" ist wörtlich genommen mit NEIN zu beantworten. Eine AfA für Ehemänner gibt es (bisher) nicht.

Sinngemäß und wie deine Frage gemeint war ist es so, dass bei Verheirateten und bei Zusammenveranlagung dein Ehemann dir steuerliche Freibeträge und Pauschalen "bringt". In Verbindung mit der Tastsache, das dein Eheman keine (Arbeitnehmer)Einkünfte hat, musst du weniger Einkommensteuer zahlen. D.h. du wirst bei einer Einkommensteuererklärung zu viel gezahlte Steuern zurückbekommen.

Soweit dein Mann erwerbsfähig ist und seine Bemühungen Arbeit zu finden nachweisen kann, können in der Einkommensteuererklärung die nachweisbaren Kosten der Arbeitssuche als Arbeitnehmer-Werbungskosten bei deinen Ehemann angegeben werden.

Bei Kapitaleinkünften gibt es für Verheiratete den doppelten Freibetrag.

Haha, eine Ehemann-Afa, sehr gut – ich musste wirklich sehr lachen! Aber Spaß beiseite, ich habe gerade einen ähnlichen Fall: Ein Ehepaar, der Ehemann regulär berufstätig, die Ehefrau arbeitssuchend/bezieht ALG1. Nun die Frage: Mindern die Werbungskosten der Ehefrau (z. B. Arbeitsmittel, Bewerbungskosten, Fachliteratur, Steuerberatung) die Steuerlast des Ehemannes? Laut dem vorletzten Absatz deiner Antwort eigentlich schon, oder? Liebe Grüße!

Das passiert automatisch, weil Ihr nach der Splittingtabelle versteuert werdet- ein erheblicher Vorteil gegenüber der Grundtabelle bei Ledigen.

§ 33a Einkommensteuergesetz, dass die Unterstützung bedürftiger Personen regelt, schließt daher die Unterstützung des Ehegatten generell aus, wenn die Ehegatten das Wahlrecht zur Zusammenveranlagung haben.

Nein, den umgekehrten Fall (Mann arbeitet) gibt es ja hunderttausendfach, auch da kann nichts abgesetzt werden.

Betrachte es einfach so: Durch das Ehegattensplitting zahlt Ihr (abhängig von Deinem Einkommen) bis zu 6000€ weniger Steuern, vielleicht sogar mehr.