Kann ich meinem Gartenzaun zum Nachbarn hin austauschen?
Folgender Sachverhalt (Thüringen)
auf unserer grundstücksgrenze befindet sich ein maschendrahtzaun von etwa 11 meter länge den wir ca. 1992 errichtet haben. es ist unser zaun. unser nachbar hat unmittelbar dahinter eine hecke gepflanzt (ohne einhaltung der mindestabstände - abstand beträgt ca. 30cm und die höhe über 2m) diese hecke ist allerdings in einem sehr misserablen löchrigen zustand. unser maschendrahtzaun hat bereits auf etwa 4m länge durch die hecke gelitten (an dieser stelle ist die hecke noch dichter an unserem zaun). da mit unseren nachbarn absolut keine regelung zu erreichen ist seine hecke dementsprechend einzuschmälern oder zu kürzen und er ständig uns durch diese löcher beobachtet (wir haben unmittelbar dahinter eine kleine sitzecke) möchten wir diesen zaun gern austauschen - allerdings nur auf diese 4m - und ihn mit einem kriecher-decker zaun ersetzen. dürfen wir das? das nachbarschaftsrecht und die bauverordnungsgesetze geben keine aussage dazu.
bitte um schnelle antwort
4 Antworten
Wenn der Nachbar sich so stur stellt, dann fordere ihn doch auf, dass er seine Hecke unter Berücksichtigung des Grenzabstandes zu pflanzen hat. Die Gemeindeverwaltung gibt dir Auskunft, welche Grenzabstände bei Pflanzung einer Hecke einzuhalten sind. Da die Bestimmungen über grenznahe Bepflanzungen unterschiedlich sind, würde ich mich bei der Gemeinde erkundigen. Normalerweise nimmt man 50 cm Abstand an. Ist die Hecke mehr als 2 m hoch, z. B. 3 m., dann müsste der Abstand 1,50 m von der gemeinsamen Grenze einzuhalten sein, oder der Nachbar kürzt seine Hecke immer auf das Mass, welches en Vorschriften entspricht.
Nun, wenn Du ihn bezahlst, sollte es keine Probleme geben außerdem sieht er es doch wegen der Hecke eh nicht .Ich würde es machen und seine Reaktion abwarten.
das nachbarschaftsrecht und die bauverordnungsgesetze geben keine aussage dazu.
http://mein-nachbarrecht.de/themen/703-aerger-um-sichtschutzzaun-im-namen-der-privatsphaere
es geht nicht um einen sichtschutz sondern um einen grundstücksgrenzzaun. jurisitisch ist das leider nicht das selbe :(
Auch ein Sichtschutz kann als Zaun dienen und ist in der Regel bis zu einer Höhe von 180cm ohne Genehmigung des Nachbarn baubar!
.. bei einem sichtschutz müsste ich zum nachbargrundsctück mindestens 50cm einhalten.
Aber nur, wenn dieser höher als 200 cm ist! (siehe unten)
Abstände von Spaliervorrichtungen und Pergolen (1) Mit Spaliervorrichtungen und Pergolen, die eine flächenmäßige Ausdehnung der Pflanzen bezwecken und die nicht höher als 2 m sind, ist ein Abstand von 0,50 m und, wenn sie höher als 2 m sind, ein um das Maß der Mehrhöhe größerer Abstand von der Grenze einzuhalten.
Klick Dich auch hier mal durch! Da findest Du auch die Höhen von Hecken und wann Du einen Rückschnitt einfordern kannst:
Dazu fällt mir nur Folgendes ein:
:)))
es geht nicht um einen sichtschutz sondern um einen grundstücksgrenzzaun. jurisitisch ist das leider nicht das selbe :( ... bei einem sichtschutz müsste ich zum nachbargrundsctück mindestens 50cm einhalten. heißt für uns: wir hätten 50 cm weniger von unserem grundstück ... aber danke für die mühe