Kann ich meine (trotz Kirchenaustritt) gezahlten Kirchensteuer-Beiträge zurückfordern?
Ich bin am 03.2011 offiziell aus der Kirche ausgetreten. Danach wurden mir auch keine Kirchensteuer-Beiträge mehr von meinem Lohn abgezogen. Soweit so gut. Ich musste aber nun heute feststellen, dass seid 2012 bis heute (2017) trotzdem wieder Kirchensteuer-Beiträge von meinem Lohn abgezogen wurden. Ihr wird euch jetzt natürlich fragen, wieso ich das nicht schon früher bemerkt habe. Tja das weiß ich selber auch nicht. Nun jetzt meine Frage. Kann ich das Geld rückwirkend ab dem Jahr 2012 bis Heute zurückfordern und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das ich meine gezahlten Kirchensteuer.Beiträge wieder zurückerhalte. Ich habe in diesem Zeitraum die Kirche nicht in Anspruch genommen und ich habe jährlich Steuererklärungen abgegeben. Es geht um ca. 2.500 €. Ich komme aus Baden-Württemberg. Danke.
3 Antworten
Fordere sie doch zurück und warte ab wie die sich dazu erklären. Vilt geht alles problemloser als du annimmst. Und wenn sie für den ganzen Zeitraum nicht zahlen bekommst möglicherweise doch einen teil zurück. Da du kein Mitglied mehr bist würden sie sich sonst unrechtmäßiges Geld aneignen wollen.
Wo fordere ich die Beiträge am besten zurück !? Finanzamt oder direkt bei der Kirche? Danke.
Indem du eine Einkommensteuererklärung abgibst, und zwar beim Finanzamt.
Du kannst rückwirkend nur das laufende Jahr und drei weitere die Beträge von dem zurück fordern, der das zu verantworten hat.
Andererseits bist du verpflichtet, deine Lohnabrechnung zu prüfen und kannst nur 3 MONATE rückwirkend eine Reklamation anmelden.
Letztlich hast du das also selbst zu verantworten.