Kann ich meine Privatinsolvenz vorzeitig beenden?
Hallo Leute, ich befinde mich nun seit 3 Jahren in der Privatinsolvenz, muss leider noch drei weitere Jahre. Nun möchte ich vorzeitig aus der Privatinsolvenz raus, in dem ich meinem Gläubiger(ist nur einer) ein Angebot stelle, das ich ihm 10-20% der Schuldsumme auf einmal zahle und wir sind gut, sonnst kriegt der gar nichts, weil ich noch 3 Jahre Studiere, Ist dieses Möglich ?
Ich habe meinen Rechtsanwalt bzw meinen Anwalt, der für mich in dieser Sache tätig ist gefragt, ich merke der Anwalt hasst mich. Der ist nur für die Gläubiger und hat direkt gesagt das geht nicht, nur wenn ich alles bezahle und hat dann aufgelegt.
Der ist verdammt unhöflich, nur weil der kein Geld für diese Angelegenheit kriegt. So frage:
- Kann man das machen, was ich hier frage?
- Darf mein Anwalt, der für mich zuständig ist, mich dann einfach so Anlügen, falls Punkt Nummer 1 geht.
Ich würde mir diese 10 - 20 % von meiner Familie borgen. Sind dann 1000-2000 Euro das schaff ich wohl.
Bitte bitte hilft mir, würde mich sehr sehr Freuen wenn ehrliche und hilfsbereite Anwälte hier antworten und eventuell mit Sicherer Quellenangabe ihre Antworten hinterlegen könnten.
Danke das es euch gibt :)
Mit freundlichen Grüßen
Artur
6 Antworten

Hallo,
grundsätzlich kann man, so wie Du es geschildert hast, eine Insolvenz vorzeitig beenden. Es müssen aber in dem Fall alle Gläubiger zustimmen und es bringt nichts, mit dem Treuhänder zu verhandeln, weil er dafür kein Mandat hat.
Du oder ein Familienmitglied oder auch ein von Dir beauftragter Anwalt kann allen Gläubigern ein Angebot machen. Stimmen alle Gläubiger diesem Vergleich zu, dann müssen sie dies Dir schriftlich bestätigen. Mit der Bestätigung dieses Gläubigervergleiches stellst Du dann den Antrag auf vorzeitige Beendigung der Privatinsolvenz.
Wie gesagt, der Treuhänder ist hier nicht der richtige Ansprechpartner, sondern alle Gläubiger einzeln und direkt.
Viel Erfolg

Zunächst mal ist der Anwalt der für Dich zuständig ist nicht Dein Anwalt, sondern als Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder dafür zuständig, daß die Gläubiger ihr Geld bekommen und zwar soviel wie möglich.
Du kannst es selbst versuchen. Laß das Vergleichsangebot aber über ein Familienmitglied an den Gläubiger stellen. Du selbst solltest dafür gar nicht in Erscheinung treten.

Dass geht auf keinen Fall. Es ist ein amtlicher Gerichtsbeschluß und an den hast du dich zu halten. Soltest du dich deinen eigenen Weg gehen wollen, kann das Gericht dir ein Versagen aussprechen. Denk dran, zuerst bekommt der Treuhänder und dann das Gericht das Geld. Du würdest wenn du zuerst einen Gläubiger bezahlst dich strafbar machen. Du hast nur die Möglichkeit nach 3, 5 oder 6 Jahren deine Insolvenz zu beenden. Die Treuhänder und Gerichtskosten musst da ja auch nach bezahlen. Die haben Vorrang vor allen anderen.

Nein das geht nicht. Du hast einen amtl. Gerichtsbeschluss und daran musst du dich halten.
Du kannst nicht den 2. Schritt vor dem ersten machen. Wenn du dir das Geld borgst hast du ja wieder Schulden. Das geht nicht
Mit freundlichem Gruß
Bley 1914

Wenn so viel geht, dann geht auch mehr. Warum sollte also der Gläubiger darauf verzichten?
Privatinsolvenz beenden vorzeitig? Und anschließend dick verdienen, was dann nicht mehr zur Schuldentilgung gezahlt werden muss?

Welche Vorteile versprichst du dir denn davon, frühzeitig aus der Wohlverhaltensphase auszusteigen, wenn du eh nicht mehr verdienst bis zum Ende?

zumal du erst den Treuhänder und das Gericht bedienen musst. Alles andere gefährdest du deine Insolvenz. Kannst die Treuhänder und Gerichtsskosten zahlen dann bist im 5 Jahr raus. Alles andere ist Quatsch.
Meine Insolvenz ist in 3 Jahre zu ende, mein Studium auch ;) Dementsprechend kriegt der Gläubiger nix mehr von mir, weil wo mein Studium zu ende ist, auch meine Insolvenz. Ich biete an, entweder nimmt er die 10-20% oder er kriegt gar nichts.