Kann ich meine Mutter anzeigen?

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Wende dich bitte ans Jugendamt, die können dir helfen. Und nimm evtl. deinen Vater mit, dass er das bestätigen kann. Und geh mit deinen Verletzungen zum Arzt um Beweise zu haben. Viel Glück.

meine mutter schlägt mich auch ich war auch beim jugendamt aber die helfe dir nicht , die haben mir kein wort geglaubt also würde ich nicht empfelen

Hallo PLOHAYADEVOCHKA, Deine momentane Situation ist sehr schwer. Egal ob Deine Mutter vor die Zimmertür tritt oder nicht, lass diese verschlossen und warte, bis Dein Vater kommt. "Deeskalation" heißt dieses Zauberwort - lass sie sich erst mal beruhigen.

Wenn Du immer noch Schmerzen hast und das Ohr auch noch piept, wenn Dein Vater eingetroffen ist, rede mit ihm darüber und geh auf jeden Fall zum Arzt. Nun zu den Aussagen Deiner Mutter: Natürlich hast Du auch mit 15 Rechte - es wäre sehr schlimm, wenn dies nicht so wäre. Hier muss Deine Mutter aber kräftig umdenken. Dein Alter ist sehr schwierig, nicht nur für Dich, sondern auch für die Eltern.

Du stehst zurzeit zwischen zwei Stühlen - einmal bist Du noch Kind und möchtest so gesehen werden, anderes Mal möchtest Du aber schon als erwachsener Mensch akzeptiert werden.Dies sind nun mal die Probleme der Pubertät, die Euch belasten und die Eltern auch, weil sie oft nicht wissen, wie sie Euch jetzt in der Situation behandeln müssen oder sollen.

Ich möchte Dir damit nur sagen, dass es für keinen Betroffenen in dieser Zeit einfach ist, was aber nicht diese Überreaktion Deiner Mutter rechtfertigt.

Das Beste ist es, wenn Du erst mal mit Deinem Vater darüber sprichst, denn die Kommunikation zwischen Deinen Eltern scheint auch nicht sehr gut zu sein. Dein Vater ist in der Pflicht, sich darüber mit Deiner Mutter auseinander zu setzen.

Kann er dies nicht, hast Du das Recht Dich zu wehren. Dies heißt nicht handgreiflich zu werden, denn dann setzt Du Dich auch ins Unrecht, sondern suche Hilfe beim Jugendamt und erkläre dort sehr klar und ehrlich, was vorgefallen ist.

Die Mitarbeiter des JA sind geschulte Leute, die wissen einen Weg Dir zu helfen. Sie reden mit Deinen Eltern und bleiben mit Dir in Kontakt - ist dann immer noch keine Besserung in Sicht, gibt es heute in vielen Gemeinden schon Wohngemeinschaften von Jugendlichen, die vom Jugendamt betreut werden.

Nun noch ein persönliches Wort von mir, als Mutter von erwachsenen Töchtern für Dich: Meine Großeltern haben immer zu uns Mädchen gesagt: "Denkt daran, Jungen tragen die Verantwortung weg, Mädchen bringen sie mit nach hause!".

Dieser Satz beinhaltet sehr viel Wahrheit und heißt nichts anderes, als denke an die Verhütung. Mit so jungen Jahren schon ein Kind zu bekommen, ist nicht gut - weder für Dich, noch für das Kleine. Hier bist Du und Dein Freund in der Verantwortung, dies zu vermeiden. Wenn man Rechte hat und einfordert, muss man auch so verantwortungsbewußt sein, seinen Pflichten nachzukommen. Ich hoffe sehr, dass Du mich versatanden hast. LG

Mein liebes Kind, geh doch mal zu deinem Klassenlehrer. Vertrau dich ihm an. Er geht mit dir zum Schulpsychologen und hilft dir, ein GEspräch mit dienen Eltern zu führen. Die müssen sehen, das du ihr Verhalten nicht für dich behälst , sondern Hilfe suchst. Das wird ihnen nicht gefallen, ist aber für dich der einzigste Weg. funktioniert das nicht, dann kann deine Lehrer veranlassen, das du ein Internat besuchen kannst. Deine Eltern müssen für dich aufkommen bis du 25 bist. Lass dich nicht unterkriegen...sei tapfer und kämpfe - es ist für dich und dein Leben....

wenn dein vater so etwas weis sollte er sich trennen ich find es schon ein starkes stück so etwas zu zu lassen als vater bzw.mutter...wenn nicht dann gehe aufs jugendamt die werden dir bestimmt weiterhelfen können...viel glück damit...ps:keine mutter auf der welt und auch kein vater haben ein recht darauf ihre kinder zu schlagen !!!denen gehört genau das slebe angetan

Verklagen geht nicht und es würde auch nichts bringen.

Verklagen können bei Minderjährigen nur die Eltern. Und die werden sich kaum selber verklagen.

Selbst wenn man als Minderjähriger klagen könnte würde es nichts bringen. Auf was sollte man verklagen? Abends mehr Nachtisch? Bei Geld (Schmerzensgeld) geht alles was über ein Taschengeld hinaus geht an die Eltern da man nicht Geschäftsfähig ist! Auch braucht man Rechtsbeistand (Anwalt) und den muss man sich ja auch erst mal vom Taschengeld zusammensparen.

Man kann die Eltern höchstens (bei der Polizei) anzeigen, dann klagt der Staatsanwalt an und das ist kostenlos. Die Eltern kriegen dann Gefängnis oder Geldstrafen. Aber auch das ist nicht der korrekte Weg.

Richtig ist das Jugendamt zu verständigen. Die werden den Fall dann untersuchen und Rechtliche Schritte androhen bzw. durchführen um eine Veränderung zu Gunsten des Kindes zu erwirken.

Commodore64, schalte mal Deinen Verstand richtig ein. Bei solchen Gewalttaten der Eltern an Kindern, sollte man auf körperliche Mißhandlungen seitens der Eltern gegen ihre Schutzbefohlenen klagen!! Kinder zu schlagen, bzw. sie zu mißhandeln oder sie sexuell zu mißbrauchen ist strafbar!! Denkst Du nicht auch, wenn es schon soweit kommen sollte, dass sogar ein Gericht die Eltern zu Gefängnis!!! oder Geldstrafen verurteilt, daß das dann nur einzig und alleine der korrekte Weg gewesen sein kann??? Wie kommst Du überhaupt auf den Gedanken, dass Eltern ihre hilflosen und wehrlosen Kinder schlagen und anderes dürfen sollen, aber wenn ich Dich schlagen oder mißhandeln würde, dass Du Dich jederzeit an ein Gericht wenden kannst, um mich für diese Tat bestrafen zu lassen?? Es gibt keinen Unterschied bei Gewalt an Kindern oder bei Gewalt an Erwachsenen!! Jedes Gericht beläßt es nicht nur bei den Strafen, sondern es kümmert sich automatisch um minderjährige Mißhandelte, damit sie genau den Weg gehen können, der in Deinem letzten Satz beschrieben ist. Umgekehrt, geht sie zum Jugendamt und bemerkt man dort, dass sich die Eltern einer Straftat schuldig gemacht haben, dann werden sie genauso den Schritt gehen, dass es zur Strafanzeige kommt.

@1f2in

So was habe ich nicht geschrieben. Das minderjährige Kind kann nicht selber verklagen. Das müssen andere wie das Jugendamt und der Staatsanwalt machen.

Das Minderjärige nicht selber klagen können und dazu Hilfe brauchen heißt nicht, dass es keine Hilfe bekommt.

einfach mal alles lesen und sich mal eine Sekunde Zeit nemen nachzudenken bevor unsinnige Beschuldigungen und wilde Interpretationen reingehackt werden.
@Commodore64

Dein erster Satz, las sich einmal sehr lapidar und der zweite Satz liest sich genaus so:

"Selbst wenn!! man als Minderjähriger klagen könnte, würde es nichts!! bringen. Auf was sollte man verklagen?"

Dann kommen sämtliche Lächerlichkeiten, um die es letztenendes wirklich nicht geht!

Denn es geht um wiederholte, vielleicht langjährige, körperliche Gewalt und Mißhandlung an einem Schutzbefohlenen durch die Mutter.

Was den Rechtsbeistand betrifft, wobei Du glaubst, dass man den selbst bezahlen muß, glaube ich, dass es eine finanzielle Unterstützung, Prozeßkostenhilfe, dazu gibt, wenn man z.B. zu wenig oder gar kein Einkommen hat. Außerdem, wenn ich als Geprügelter oder Mißhandelter Klage erhebe, kostet mich das zum Schluß sowieso einen Cent. Im Gegenteil.

@1f2in

..Berichtigung: .....es kostet mich keinen, statt einen Cent. Was Du mit "nicht korrekt" letztlich gemeint hast, dabei habe ich Dich absolut mißverstanden, das tut mir leid und ich nehme meine Darstellung Dir gegenüber damit zurück. Entschuldige bitte.

Wenn ich Deinen letzten Abschnitt lese und Du meinen, dann sind wir ja einer Meinung.

Wobei es egal ist, ob ein von den Eltern geprügeltes, mißhandeltes Kind zuerst zur Polizei geht und die Polizei sich dann u.a. auch an das Jugendamt wendet.

@1f2in

In dem Fall klagt wie ich bereits geschrieben habe der Staatsanwalt und nicht der Geschädigte selber. Selber klagen geht nur in einem Zivilprozeß

@Commodore64

ja,.... aber ich hätte das minderjährige Kind ja auch nur zur Polizei oder zum Jugendamt geschickt, damit man dort die weiteren Schritte für das Kind unternimmt. Und den Rechtsbeistand, wie Du geschrieben hast, muß man sich eben deswegen auch nicht vom Taschengeld zusammensparen. Wegen dieser Bemerkung von Dir, wurde ich auch irregeführt, weil sich das ja so liest, als hätte es keinen Sinn zu klagen, weil sich Deiner Meinung nach ein Jugendlicher sich das erst einmal vom Taschengeld absparen müßte, was sich wieder so liest, als hättest Du eine Klage deswegen auch in Frage gestellt. Was aber gar nicht zutreffen würde. Es sollte nähmlich nicht so sein, dass man geschlagene Kinder, deswegen davon abhalten sollte, zur Polizei oder zum Jugendamt oder zum Lehrer oder zu guten Nachbarn oder Freunden zu gehen, um sich selbst Hilfe zu holen. War nur ein bischen kuddelnudel und "Buchbinder Wanninger", das Ganze, wenn Du verstehst was ich damit meine.