Kann ich meine Garage auf einem Pachtgrundstück vermieten ohne Einverständnis des Eigentümers?
Meine Eltern haben 1992 eine Garage auf einem gepachteten Grundstück errichtet. Da diese von uns nicht mehr genutzt wird, stellt sich nun die Frage, ob man diese vermietet. Benötigt man hierfür das Einverständnis des Grundstückseigentümers? Beim Verkauf der Garage braucht man das Einverständnis. Habe schon gegoogelt aber leider nix gefunden.
3 Antworten
steht ien eurem Mietvertrag drinn ob weitervermietung erlaubt ist ,was hält dich von ab eurem vermieter zufragen ? viel erfolg
Pacht vertrag berechtigt mietung zur nutzungsziehung,dh du darfs nutzen aus deinem pacht objekt nutzen ziehen das beinhaltet auch die weiter vermietung ,,und wo kein motziger vermieter da kein ärger,,
Ich sehe keinen Hinderungsgrund solang die Pacht bezahlt wird. Es sei denn, es gäbe eine dem entgegenstehende Klausel im Pachtvertrag. In diesem Fall wäre zu prüfen, ob diese Klausel rechtswirksam ist (evtl. unangemessene Benachteiligung). Verkauf wäre etwas anderes, da mit dem Grundstück verbunden.
ja................
Das steht eben leider nicht in unserem Pachtvertrag drin. Da würde ich hier ja nicht fragen. Der Eigentümer ist ein komischer Kauz und hat ständig an allem rumzunörgeln. Drum wollt ich erstmal wissen, ob ich ihn überhaupt fragen muß.