Kann ich meine bisherige Wohnung als Arbeitszimmer absetzen, wenn ich zu Freundin ziehe?
Ich bin Angestellter in Teilzeit und nebenbei freiberuflich tätig. Bald möchte ich zu meiner Freundin ziehen, die in derselben Stadt wie ich wohnt.
Kann ich meine bisherige Wohnung als Freiberufler als Arbeitszimmer steuerlich absetzen, wenn ich meinen Erstwohnsitz bei meiner Freundin anmelde? Ich möchte regelmäßig in meiner bisherigen Wohnung arbeiten, aber nicht übernachten.
2 Antworten
Die Finanzämter sind da unter Umständen sehr genau.
Also eventuell Nutzungsänderung in Büro (über LRA). Davor aber Vermieter fragen.
Und dann musst Du eventuell auch Fotos etc. Einsenden.
Sie gehen eben davon aus dass Du trickst.
Dann solltest du erst einmal deinem Vermieter mitteilen, dass du diese Wohnung jetzt nur noch gewerblich nutzt.
Das ist u.U. in einer reinen Wohngegend sogar verboten.
Nur sind die meisten, die sich als "Freiberufler" bezeichnen, gar nicht Angehörige "freier Berufe"
Gewerblich und Freiberuflich ist unter Umständen noch einmal ein Unterschied. Wenn jemand nur am PC sitzt und keine Kunden hat braucht er auch kein Gewerbe. Freiberufler und Selbständig mit Gewerbe wird ja oft verwechselt.