Kann ich mein Vater auf Unterhalt verklagen mit 18?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wende dich an das Jugendamt und bitte um Hilfe bei der Berechnung des Unterhaltes.  Der steht dir zu, wenn du in Schul-oder Berufsausbildung bist.

Wenn du die Beträge gegen beide Eltern kennst, musst du sie einfordern, ggf. einklagen.

 Das Kindergeld kannst du an dich abzweigen lassen, stell den Antrag bei der Kindergeldkasse. Geht alles, wenn du volljährig bist.

Ja, du kannst den Unterhalt einklagen, dazu gehst du zum Amtsgericht. Dort wird wenn du das willst eine Kontopfändung beantragt um den Unterhalt zu begleichen. dann hat dei Vater keine wahl mehr, dann wird das geld abgebucht... hab das schon durch, wenn du genaueres wissen willst dann sag bescheid^^

Ja gerne bin halt erst 17 er sagt ganze Zeit ich soll zurück

aber bin so glücklich mit meinem Freund das ist schön und klappt ja alles mit der Wohnung

@Marius30500

Googel mal wo das nächste Amtsgericht in deiner Nähe ist. Wenn du eine Telefonnummer findest, ruf da an und erkläre dein problem, dann wird dir gesagt wer zuständig ist in Sachen Unterhalt. Danach gehst du einfach hin, da muss viel ausgefüllt werden, das ist ein haufen papierkram, du musst dort dann auch die Kosten erstmal tragen die entstehen, das ist nicht viel, das bekommst du dann wieder durch die Pfändung. Jaaa, das geht dann an die Bank deines Vaters und die müssen dann den Betrag Pfänden, wenn dein Vater länger nicht gezahlt hat wird ausgerechnet wie viel er nachzahlen muss...

Wo nichts zu holen ist, nützt auch keine Kontenpfändung. Unterhaltsverweigerer wissen sich schon immer zu helfen.

@user89467

Mhh ich weiss, hat da wohl noch jemand so einen kandidaten? ^^

Also zum Amtgericht gehen, sagen jemand schuldet mit Geld und schon pfänden die sein Konto? Man, hätte ich doch früher gewusst, dass es so einfach geht.

@melman86c

Nein, so einfach ist das nicht. Du musst deine Geburtsurkunde mitnehmen, nachweisen dass die Person dein Elternteil ist und dir Unterhalt schuldet, dann müssen viele Formulare ausgefüllt werden usw. so einfach ist das nicht und ausserdem es geht um UNTERHALT nicht um irgendwas x beliebiges.

@IISunny

Doch, es ist ein Anspruch. Kaufpreiszahlung ist auch ein Anspruch. Bevor da der Gerichtsvollzieher kommt, passiert mehr als "ein paar Formulare".

@melman86c

Nochmal, du scheinst es nicht ganz verstanden zu haben. es geht um Unterhalt. Um nix anderes. Wenn du andere Anprüche hast die du geltend machen willst dann frag einen RA^^

Du hast nur einen Anspruch auf Unterhalt, wenn du in Schule, Ausbildung oder Studium bist. Ansonsten mußt du ab 18 arbeiten oder Stütze beantragen.

Bin 17 und meine min zahlt nur und stellt jetzt denn Unterhalt ein

@Marius30500

Dann hast du aktuell noch einen Anspruch, aber er droht ja auch nur mit der Einstellung.

Ja, du kannst den Unterhalt einklagen.

Geht das mit 17 meine Mutter zahlt ja aber mein Vater wo ich auch lange leider gewohnt habe nicht