Kann ich mein Praktikum fristlos kündigen
Hallo zusammen,
kurz und knapp mein Problem:
Ich mache seit diesem Montag ein freiwilliges Praktikum bei einem Unternehmen, dass auf drei Monate befristet ist. In der Stellenanzeige wurde schon angedeutet, dass die Möglichkeit auf Übernahme besteht - das wurde auch im Vorstellungsgespräch bestätigt.
Nun ist es so: einen festen Arbeitsplatz möchte ich dort gar nicht haben.
In dieser (meiner ersten!) Woche habe ich statt der vereinbarten 40 Stunden schon ~ 47 gearbeitet - 4 davon gestern, auf einem Samstag. Als Vorarbeit, da am Montag "dringend" etwas rausgehen soll und der Chef schon heute drüber schauen wollte.
Von der zu langen Arbeitszeit fühle ich mich inhaltlich überfordert. Eigentlich arbeite ich schon jetzt als normale Arbeitskraft, nicht als Praktikantin. Ich jongliere mehrere Aufgaben, von denen mehrere "so schnell wie möglich" fertig werden soll und ähnlich hoch priorisiert sind. Ein Nebengrund ist, dass mein Festgehalt von 300 EUR in keinem Verhältnis zur geleisteten Arbeit steht! Denn sollte man ein einem Praktikum nicht langsam an Aufgaben herangeführt werden, statt "billig" eine volle Stelle auszufüllen?
Nun meine Frage:
Im Vertrag steht, das Praktikum endet automatisch nach drei Monaten - das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bliebe davon unberührt.
Eine Probezeit ist schriftlich nicht vereinbart - ich gehe aber schwer davon aus, dass der Anfang der 2. Woche noch darunter fällt.
Schätze ich die Lage richtig ein, dass ich fristlos kündigen könnte und das "schlimmste", das passieren könnte ist, dass mein Chef sauer ist, weil ich die ganze geplante Arbeit nicht mehr für ihn übernehmen kann?
Über jegliche qualifizierte Antwort freue ich mich sehr!
2 Antworten
Auch ein freiwilliges Praktikum kannst du nicht einfach fristlos kündigen. Es heißt ja immer Kündigung aus einem "besonderen Grund". Es zeugt nicht gerade von deinem Durchhaltewillen, wenn du nach einer Woche das Handtuch wirfst. Wo willst du denn jetzt so schnell eine neue Stelle finden?
Eigentlich ist es natürlich ein Witz, dass die Firma von der Arbeit eines Praktikanten abhängig sein soll. Normalerweise sollst du
da ja nur bei der Arbeit zusehen.
Der triftige Grund ist für mich, dass ich keine Studentin mehr bin und in dem Unternehmen nicht "zum Erlernen und Trainieren" von Tätigkeiten bin, sondern schon als vollkommene Arbeitskraft eingesetzt werde - unter dem Namen und der Bezahlung einer Praktikantin.
Dies halte ich sowohl für einen "besonderen" als auch triftigen Grund.
Eine Probezeit gilt ohne schriftliche Festlegung 6 Monate lang. In diesen 6 Monaten musst du eine Frist von 2 Wochen durch eine außerordentliche Kündigung einhalten. Du musst dich also keine 3 Monate abplagen :-)
Eine Probezeit gilt ohne schriftliche Festlegung 6 Monate lang
Ohne schriftliche Vereinbarung existiert keine Probezeit. Eine gesetzliche Automatik gibt es hier nicht.
Das BGB sagt wörtlich: Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Und die Rechtsprechung sagt dazu, dass derjenige, der sich auf eine Probezeit berufen will, diese auch beweisen muss. Ergo: keine Vereinbarung, keine Probezeit.