Kann ich mein freundin ein Untermieter Vertrag unterschreiben?

6 Antworten

Deine Freundin muss definitiv mit im Mietvertrag stehen. Beachten müsst Ihr dann, dass nur jeweils die halbe Miete angerechnet wird. Ein Untermietverhältnis ist in Deinem Fall ausgeschlossen.

Baron753 
Fragesteller
 30.09.2016, 23:33

Warum ist ein untermietverhältnis ausgeschlossen ?

Ich habe mein Vermieter  kontaktiert und meinte  sie bekommt kein Mietvertrag für ihre Freundin da ich ja am 01.06.16 einzogen bin und die erst am 07.09.16

julius1963  30.09.2016, 23:34
@Baron753

Lies mal Deinen Mietvertrag!

Baron753 
Fragesteller
 30.09.2016, 23:35

Klär mich mal auf was soll ich genau lesen ?

julius1963  30.09.2016, 23:51
@Baron753

Schau mal unter "Überlassung der Mietsache an Dritte"!

johnnymcmuff  30.09.2016, 23:54
@Baron753

Bitte die Antwort nicht beachten, der User hat keine Ahnung von Mietrecht.

Meine Antwort folgt gleich.

johnnymcmuff  30.09.2016, 23:52

Deine Freundin muss definitiv mit im Mietvertrag stehen



Falsch.

Der Untermieter steht nicht im Hauptmietvertrag.

Untermietvertrag besteht zwischen Hauptmieter und Untermieter und nicht zwischen Untermieter und Vermieter.

Bitte nicht antworten wenn man keine Ahnung hat von einem Thema.

Du möchtest auf Fragen bestimmt auch keine falschen Antworten.


julius1963  30.09.2016, 23:55
@johnnymcmuff

Mensch, lies doch mal oben! Du willst mir doch nicht erzählen, dass das Jobcenter einen Untermieter zulässt.

johnnymcmuff  01.10.2016, 00:08
@julius1963

Mensch, lies doch mal oben! Du willst mir doch nicht erzählen, dass das Jobcenter einen Untermieter zulässt.

Mensch, lese Du mal richtig die Frage.

Steht da dass der Fragesteller Leistungen vom Jobcenter erhält? 

Nein.

Aber auch wer Leistungen bezieht, darf untervermieten; es bringt nur nichts, weil er es dem Jobcenter melden muss und man im seine Leistung entsprechend kürzen würde.

julius1963  01.10.2016, 00:12
@johnnymcmuff

NEIN! Aber komischer Weise braucht das Jobcenter einen Mietvertrag...

johnnymcmuff  01.10.2016, 00:20
@julius1963

 Nur in diesem Punkt hast Du ausnahmsweise recht. 

Natürlich braucht das Jobcenter einen Mietvertrag, denn sie müssen ja wissen, wie hoch die Miete ist und ob sie angemessen ist.

Baron753 
Fragesteller
 30.09.2016, 23:57

Steht bei mir nicht

julius1963  01.10.2016, 00:03
@Baron753

Sag mir nicht, dass nicht irgendwo in Deinem Mietvertrag eine derartige Klausel drinsteht. :-)

Letztlich Sch...egal. Du bekommst Kohle, ob nun vom Jobcenter oder vom Sozialamt. Wenn Du untervermieten willst, teilt sich der Mietanteil. Von mir aus auch auf ein Drittel für nur ein Zimmer. Das Prob: DU bekommst weniger Geld (Zuschuss).   

Frankenmuggl  03.10.2016, 08:39
@julius1963

Der Fragesteller hat nirgends geschrieben, dass er einen Zuschuss bekommt. Es geht nur im seine Freundin, die Zuschuss bekommt. Klar dass das Amt wissen will, welche Kosten ihr für die Miete entstehen. Vielleicht willst du Deine Ansicht zum Thema nochmal überdenken.

Baron753 
Fragesteller
 01.10.2016, 00:12

Also ich mache mein Ausbildung und bekomme 500€

Kann ich mein freundin ein Untermieter Vertrag unterschreiben?

Das ist möglich, aber man muss sich vorher die Erlaubnis des Vermieters holen. Bei berechtigtem Interesse darf der Vermieters es nicht verwehren.

Hallo und zwar mein Freundin ist neulich zu mir eingezogen und das Jobcenter braucht ein Mietvertrag wo sie drauf steht mein Vermieter hat mir ein Wohnungsgeberbestätigung  für meine Freundin gegeben das würde wohl nicht reichen für das Jobcenter. 

Die Wohnungsgeberbestätigung musst Du machen, denn Du gibst Ihr den Wohnraum.

Meine Frage ist jetzt kann ich ein schriftlichen Untermieter Vertrag mit meiner Freundin machen das ich der Hauptmieter bin und sie die Untermietern würde das dann klappen ?

Wenn die Erlaubnis zur Untervermietung vorliegt schleißt Du einen ganz normalen Mietvertrag ab, denn nichts anderes ist ein Untermietvertrag.

Ist es eine Freundin oder Deine Freundin?

Wenn es Deine Freundin ist, muss der Vermieter in der Regel dem Zuzug zustimmen.

Du musst auch keinen neuen Mietvertrag mit Deinem Vermieter machen in dem sie mit eingetragen wird.

Gemeinsame Mietverträge haben viele Nachteile.

Hinweis, im ersten Jahr sollte das Jobcenter  keine Probleme machen aber im 2. Jahr werdet Ihr möglicherweise wohl als Bedarfsgemeinschaft angesehen!

LG

johnnymcmuff



Baron753 
Fragesteller
 01.10.2016, 00:08

Es ist meine Freundin

Das Jobcenter verlangt ein Mietvertrag ( nach dem sie aufgenommen wurde )

Und mein Vermieter meinte ein Wohnungsgeberbestätigung wurde wohl reichen ich weiß jetzt nicht mehr weiter

Aber das Jobcenter meinte eine Wohnungsgeberbestätigung reicht nicht

Baron753 
Fragesteller
 01.10.2016, 00:09

Wie kann ich am besten jetzt vorgehen was würdest du an meiner Stelle machen ?

johnnymcmuff  01.10.2016, 00:17
@Baron753

Die Wohngsgeberbestätigung reicht nicht, weil das nichts über Miethöhe usw. steht.

Du machst also einen ganz normalen Mietvertrag mit Ihr und das gibt sie zusammen mit einer Wohnumngsgeberbestätigung ab.

Baron753 
Fragesteller
 01.10.2016, 00:21

Super vielen Dank für dein hilfreiche Antwort

Ich finde es super das solche Menschen wie dich Ahnung haben und Anderen es zeigen die keine Ahnung davon haben aber trotzdem nur Blödsinn schreiben

Schönen Abend

Hi Baron753,

ich wohne selbst leider noch nicht allein, aber ich würde sagen es ist Aufgabe deines Vermieters einen Vertrag auf zu setzen, der einen Untermieter beinhaltet, welcher dann von allen dreien unterschrieben werden muss. Im Zweifelsfall mal beim Jobcenter oder deine Eltern fragen ^^

LG SlimShady24

Baron753 
Fragesteller
 30.09.2016, 23:25

Ich weiß was du meinst aber ist das nicht eine Sache zwischen den Hauptmieter und den Untermieter ?

SlimShady24  30.09.2016, 23:28
@Baron753

Der Vermieter ist nicht unbeteiligt daran, da es sich um seine Immobilie handelt. Der Mietvertrag wird ja auch von ihm aufgesetzt und er muss sich mit darum kümmern, dass das Vertragswerk seine juristische Richtigkeit hat

johnnymcmuff  01.10.2016, 00:14

Hallo SlimShady24,

Bitte nicht antworten wenn man keine Ahnung hat von einem Thema.

Du möchtest auf Fragen bestimmt auch keine falschen Antworten.

aber ich würde sagen es ist Aufgabe deines Vermieters einen Vertrag auf zu setzen, der einen Untermieter beinhaltet, 

Falsch. 

Bei Untervermietung ist der Vertragspartner des Untermieters der HauptmieterM er ist der Vermieter des Untermieters.

Der Vermieter hat damit nichts zu schaffen.

Dafür gibt es im Internet (und auch im Schreibwarenhandel) rechtssichere Vordrucke. Die  werden auch von den JobCentern anerkannt

Vielleicht. Auf alle Fälle musst du das dann bei deiner Steuererklärung angeben.