Kann ich mein dachbodenabteil vermieten?

4 Antworten

Schau einfach in die Landesbauordnung. Dort sind die Mindestanforderungen an einen Wohnraum definiert.

Abgesehen davon natürlich die Vermieterzustimmung.

Erstens brauchst du für eine Untervermietung die Erlaubnis deines Vermieters und zweitens wird der Dachboden sicher nicht als Wohnraum Verwendung finden dürfen, denn dann muss er ganz besonderen - auch brandschutztechnischen - Bedingungen entsprechen ....

Wenn der Dachboden für wohnzwecke genutzt werden soll, muss ein fluchtweg nicht die Aufgangstreppe zusätzlich vorhanden sein.

gute Idee, Erlaubnis vom Vermieter vorausgesetzt: möchstest du dass fremde Leute durch deine Wohnung rennen; Zugang befindet sich in deiner Wohnung