Kann ich mein Bankkonto( P Konto ) Kündigen auch wenn eine Pfändung drauf ist?

4 Antworten

Sag mal wie blöd muss man sein ,anstatt das er froh wäre das er ein Konto hat zickt er so rum.Wo ist das Problem ,ich würde halt mein Geld auf das P-Konto kommen lassen,da was da ein Geld eingeht sowieso an der Freigrenze nicht heranreicht.Er kann auch wenn eine Pfändung drauf ist über 1045 € verfügen,warum tut man das nicht.Jeder andere Mensch wäre froh wenn er ein Konto hätte,und Bank das nicht einfach kündigt.Das beste also ,Konto behalten und das Geld da drauf kommen lassen,auf jeden Fall besser als wenn dein Geld auf das Konto deiner Freundin kommt.Ist im übrigen sowieso nicht erlaubt,nur eine Frage der Zeit bis die Bank deiner Freundin das Geld nicht mehr annimmt.

1.) Gehst du nicht wirklich auf die Frage ein!

2.) Die "Höflichkeit" deines Textes ist wohl aus dem Klärwerk entsprungen!

3.) Wenn er kein Konto benötigt, dann braucht er auch keins!

4.) Selbstverständlich darf das Geld vom Fragesteller auf das Konto seiner Freundin kommen! Und natürlich muss die Bank das Geld des Freundes annehmen!

Was soll denn daran nicht erlaubt sein??!!

@Goldbalken

Ich meine den Bekannten des Fragestellers.

@Goldbalken

Kontoleihe ist illegal! Sie haben mal wieder Unrecht! Meinungstark, aber faktenschwach!

Ich finde es schon traurig das man hier so angemacht wird. Ich habe höfflich um eine Auskunft gebeten und wenn meine Frage dir nicht passt dann antworte doch nicht. Aber statt dessen fängt die antwort mit " wie blöd muss man sein " an.... Ich denke doch wohl das es die Sache meine Bekannten ist !!!!! Da muss man nicht gleich so unfreundlich sein.

auch wenn auf dem P-Konto eine Pfändung liegt, kannst du das Konto kündigen

Kündigen kann Ihr Bekannter ... das kann die Bank nicht verhindern. Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung; der Empfänger kann da nichts entscheiden.

Aber: Spätestens mit der Eigenkündigung ist die Forderung aus dem als P-Konto geführten Girokonto (Zahlungsdienstevertrag) zur Rückzahlung fällig. Und jetzt?

Und dann die Mitbenutzung eines fremden Kontos: Total illegal; auf fremden Konten haben Gelder Dritter nichts zu suchen (Vereitelung von Zwangsvollstrecungsmaßnahmen, § 288 StGB; Betrug, Steuerhinterziehung, Geldwäsche; Verstoß gegen Kontenwahrheit und -klarheit, § 154 AO!!! Kontoleihe ist deshalb auch vertragswidrig, d.h. die Freundin kann ihr Konto jederzeit von deren Bank gekündigt bekommen!! Totaler Mist, was Ihr Freund da mit Ihnen vorhat!! Finger weg!!

Nein, es ist nicht illegal das sein Geld auf ihr Konto kommt. Wenn sie gelesen haben bekommen die beiden Geldleistungen vom Amt und die Freundin ist die Hauptantragstellerin der Bedarfsgemeinschaft, das hatte ich aber rein geschrieben. Und da sie in einer Ehe ähnlichen Gemeinschaft leben bekommt auch der Hauptantragsteller das Geld auf sein Konto das ist beim Amt so und das ist nicht illegal. Von anderem Geld hab ich ja nicht geredet

Natürlich darf er sein Konto kündigen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675h.html ( § 675h BGB )

Er muss natürlich KEIN neues Konto angeben, damit sein altes gekündigt wird. Das ist Unsinn.

Die Bank muss das Konto kündigen und wegen der Pfändung und eventuellen Bankgebühren ein Unterkonto/bzw. sonstwie ein seperates Referenzkonto einrichten und mit dem Mann Vereinbarungen treffen, wie man das alles abbezahlt.

Die Kündigung des Kontos von der Angabe einer neuen oder zweiten Kontoverbindung abhängig zu machen, ist fast schon Nötigung.

Man braucht keinen Grund um ein Konto zu kündigen. Also muss man erst recht keine neue Kontoverbindung angeben.

Die Bank hat doch die Anschrift des Kunden. Was will die noch mehr?!

Zickt die Bank weiter, sollte dein Bekannter zur Vollstreckungsabteilung des Amtsgericht gehen. Die sind zwar hauptsächlich an sich für Pfändungen zuständig, aber betrifft ja hier deinen Bekannten auch.

Die machen das kostenlos.

Wieder falsch! Das AG / Vollstreckungsgericht hilft nicht bei Kontokündigungen. Rechtsberatung gibt es nicht (schon gar nicht kostenlos) durch dt. Gerichte!

PS: Was nicht kostet, ist meist auch nichts wert!

@Frankie4

Das ist NICHT falsch!!! Natürlich hilft die Vollstreckungsabtteilung bei so etwas.

Hier geht es um die Kündigung eines P-KONTO`S!!!! Da hilft die Vollstreckungsabtteilung IMMER!!!

Und die rücken wieder nur Informationen raus, geben KEINE Rechtsberatung.

Rechtsberatung gibt es so eh nicht!

Weil sie mit Artikel 5 Grundgesetz kollidiert. Wenn beim Erlass des Rechtsberatungs Gesetz nicht Artikel 19 Grundgesetz angewandt wurde und das entsprechende Grundrecht zitiert wurde, gegen das das Gesetz verstößt, dann ist selbiges NICHTIG!!!!

Dein letzter Spruch ist so sinnfrei!!!!

@Goldbalken
Wenn beim Erlass des Rechtsberatungs Gesetz nicht Artikel 19 Grundgesetz angewandt wurde und das entsprechende Grundrecht zitiert wurde, gegen das das Gesetz verstößt, dann ist selbiges NICHTIG!!

Mal wieder ein völlig überflüssiger Hinweis auf das Zitiergebot.

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