Kann ich mein Auto auf meinen Namen anmelden obwohl nicht Versicherungsnehmer?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Manche sagen man benötigt ne Vollmacht. 

Eine Vollmacht benötigst du nur, falls eine fremde Person der Fzg-Halter werden soll, also z.B. dein Vater soll VN und Halter werden: nur dann benötigt die Zulassungsstelle die Vollmacht vom Vater incl. den Original-Ausweis (keine Kopie!), dass du das Fzg. zulassen darfst!

Ich geh' mal davon aus, dass das Fzg. durch eine Zweitwagenregelung über den Vater versichert werden soll: Wieso nimmst du nicht gleich die Eltern-Kind-Regelung für Fahranfänger mit der Einstufung SF 1/2 und einem Beitragssatz von 75% z.B. bei der HUK-Coburg in der Kfz-Haftpflichtversicherung??? Hat den Vorteil für dich, dass du selbst Versich.nehmer und Fzg-Halter bist und deine schadenfreien Jahre gleich per Vertragsbeginn selbst erfährst! Damit erübrigt sich später eine Übertragung vom Vater. Einzige Voraussetzung hierfür: dein Vater oder Mutter muß ein Fzg. auf sich versichert haben!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Danke für deinen Stern!

Kommt aber glaube ich auch darauf an, ob die Versicherung es zulässt. Es kann ja Dein Auto sein, aber letzten Endes kommt's ja auch drauf an, wer der "Dauerfahrer" ist, oder reden wir von der generellen Kasko/KFZ-Versicherung?

Wenn du der Halter sein sollst, muss das aber auch in der EVB entsprechend vermerkt sein. Die Versicherung kann dort bereits einen abweichenden Halter eintragen. Klär aber auch vorher mit der Versicherung ab, ob der Beitrag dadurch teurer wird. Gerade wenn du nicht mehr unter der gleichen Anschrift wie dein Vater gemeldet bist, kann das zu Beitragszuschlägen führen.

Muß es nicht! Diese Daten werden erst beim Kfz-Versich.antrag benötigt!

@siola55

Wenn die EVB aber auf den Vater ausgestellt ist, kann es sein, dass das Straßenverkehrsamt Zicken macht, wenn das Fahrzeug auf eine andere Person als Halter angemeldet werden soll.

@kim294

Bei uns kann das nicht sein, es ist so! Mit der eVB wird der Halter und der VN bestimmt!

Selbstverständlich Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer müssen nicht dieselbe Person sein. In der Regel ist der Halter der rechtmäßige Eigentümer, wenn dieser jemandem anderen das Fahrzeug zur Verfügung stellt, kann dieser es selbstverständlich auch selber versichern. Das ist auch dann so, wenn man sein Eigentum gesichert auf sich eingetragen behalten möchte, aber der Partner/die Partnerin schon einige schadenfreie Versicherungsjahre eingefahren hat.

Und warum wird diese meist teure Variante gewählt? Ist geprüft die Eltern-Kind-Regelung bzw. die ZF-Einstufung über die Eltern mit SF-Klasse 4 und 48% Beitrag? Viel Glück.