Kann ich mein Auto am zweit Wohnsitz anmelden?

4 Antworten

Nein - dies ist nicht möglich, da du ja auch deinen Erst-Wohnsitz im Ausland haben könntest.

In diesem Fall, müsstest du dein Fahrzeug auch im Ausland anmelden.

Wenn beide Wohnsitze im Inland sind, solltest du folgenden § des Bundesmeldegesetzes beachten:

§ 21 Mehrere Wohnungen
(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.
(2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.
(3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland.
(4) Die meldepflichtige Person hat der Meldebehörde bei jeder An- oder Abmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen im Inland sie hat und welche Wohnung ihre Hauptwohnung ist. Sie hat jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist. Zieht die meldepflichtige Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus und bezieht keine neue Wohnung, so hat sie dies der Meldebehörde mitzuteilen, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.

Und auf diese Hauptwohnung musst du dein Kfz anmelden.

http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/BJNR108410013.html#BJNR108410013BJNG000101116

Ein zulassungspflichtiges Kfz kann ausschließlich auf eine "Person" (natürliche oder juristische Person) zugelassen werden.. .  Und eine Person hat immer auch nur eine Adresse.  Ein Zweitwohnsitz oder eine Filiale kann eine Zustelladresse  sein aber keine Meldeadresse.

Sorry, aber auch der Zweitwohnsitz ist beim Einwohnermeldeamt registriert.

@Apolon

Die Registrierung hat aber nichts mit der Hauptanschrift zu tun und ist nicht die Meldeadresse.

@verreisterNutzer

Du verwechselst die Begriffe Hauptwohnung, Nebenwohnung mit der  Meldeadresse.

Bei beiden Wohnungen  handelt es sich um Meldeadressen.

Soweit ich weiß konnte man bis vor ein paar Jahren einen Wagen am Zweitwohnsitz anmelden, ich glaube, heute geht das nicht mehr.

Nein nur am Hauptwohnsitz