Kann ich Lese-/ Gleitsicht-Brille von der Steuer absetzen

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Wenn Sie die Bestätigung des Augenarztes haben, dass sie eine Lesebrille benötigen, dann können sie diese steuerlich absetzen. (Rezept) außerdem benötigen Sie eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass sie arbeiten regelmäßig durchführen, bei denen Sie eine Lesebrille benötigen.

Ich würde die Ausgabe auf jede Fall mit zum Lohnsteuerausgleich nehmen. Gehört entweder zu Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen. Das tue ich schon seit Jahren, wenn wieder eine neue Brille nötig war. Es kommt natürlich darauf an, was sie gekostet hat. Es lohnt sich erst, etwas Geld zurückzubekommen, wenn die Brille teuer war. Die genaue Summe habe ich jetzt nicht im Kopf, aber meine Steuerberaterin meinte, alles über 1000 Euro wenigstens. Meist lohnt es sich, wenn z. B. der Partner auch noch eine neue Brille im Jahr braucht und man zwei absetzen kann. Das ist auch so mit anderen medizinischen Ausgaben (Zahnersatz etc.)

Das ist immer ein wenig Komplexer zu sehen.Von der Sache her Ja ,im Sonderausgabenbereich (Artztkosten) . Nur ist es so: Dazu muss man erst über eine gewisse zumutbare Freigrenze kommen.Wenn man dann bei einem Bruttojahreseinkommen von zb. bei ca 35000€ liegt diese Freigrenze bei ca 1850,-€. Und diese 1850,-€ muss man erst mal zusammen bekommen an Krankenkosten im Jahr. Und wenn du dann zb. auf 2000,-€ im gesamten Jahr kommst (liegst also 150,-€ drüber)dann kannst du davon wiederum nur ca 37,50€ in bar wiedererstattet bekommen.Ist aber Mitlerweile im laufe der Jahre fast unmöglich geworden.MFG Rudi

Du kannst die Brille (oder Zahnersatz) bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Allerdings ist der Eigenanteil ziemlich hoch - weiß die genaue Höhe jetzt nicht.

da du die brille nicht ausschließlich für die berufsausübung benutzen kannst, sondern auch privat, wirds wohl nicht gehen